Mehr interreligiöse Kooperation bei Integration von Migranten

Brüssel (KNA) Geistliche Oberhäupter und die EU-Kommission haben zu einer engeren Kooperation bei der Integration von Migranten in Europa aufgerufen. Religiöse Führer spielten eine zentrale Rolle beim Ansporn zur Integration ihrer Gläubigen in Europa, sagte Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans beim jährlichen Austausch zwischen Religionsvertretern und der EU-Kommission. Durch den Austausch zwischen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften würden die gemeinsamen Werte identifiziert, statt ständig über Themen zu reden, die die Gemeinschaften trennten. Der EKD-Ratsvorsitzende und bayerische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm, der ebenfalls an dem Treffen teilnahm, rief dazu auf, mehr miteinander als übereinander zu reden. Man müsse diese Ängste ansprechen und den Menschen nicht vorschnell Etiketten anheften, die einen Dialog unmöglich machten, so Bedford-Strohm. “Wir verurteilen Hass und Hetze, aber wir verurteilen nie den anderen Menschen”, so Bedford-Strohm. Zum demokratischen Miteinander gehöre auch die Kunst, andere Meinungen auszuhalten und miteinander zu streiten. Der Direktor der islamischen Gemeinde Penzberg, Imam Benjamin Idriz, lobte das Engagement der christlichen Einrichtungen in der Flüchtlingskrise. “Christliche Einrichtungen haben sich vielleicht noch mehr für die Flüchtlinge engagiert als die Muslime”, sagte Idriz. Es sei nun wichtig, gemeinsam an einer gelingenden Integration der Migranten zu arbeiten und Werte wie Toleranz, Achtung, Religionsfreiheit und Menschenwürde dabei in den Vordergrund zu stellen. Der Vizepräsident der EU-Bischofskommission COMECE und Präsident der Nordischen Bischofskonferenz, Bischof Czeslaw Kozon, betonte, dass die Flüchtlingsfrage nicht von einem Land alleine gelöst werden könne. Es müssten internationale Initiativen folgen, so der Bischof von Kopenhagen. 2005 führte der damalige EU-Kommissionpräsident Jose Manuel Barroso den Dialog zwischen EUInstitutionen und Religionsgemeinschaften ein. Später wurde er in Artikel 17 des Vertrags von Lissabon fest verankert.

(KNA – qllmt-89-00131)