Todesstrafe gegen Blogger in Mauretanien wird nicht vollstreckt

Göttingen (KNA) Der mauretanische Blogger Mohamed Ould M’Kheitir wird nach Informationen der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) nicht wie geplant hingerichtet. Das Oberste Gericht des Landes habe die Tatvorwürfe am Donnerstag mauretanischen Medien zufolge neu bewertet, teilte die GfbV am Freitag in Göttingen mit. Dem seit 2014 inhaftierten Blogger drohe statt einer Hinrichtung wegen Glaubensabfall nun eine Haftstrafe für den minderschweren Tatbestand des “Unglaubens”. “Wäre das Gericht mutig gewesen, hätte es den jungen Blogger trotz der Proteste von Islamisten endlich freigelassen”, sagte der GfbV-Afrikareferent Ulrich Delius. Mit seinem Blogeintrag habe M’Kheitir niemals den Propheten Mohammed beleidigen, sondern soziale Missstände kritisieren wollen. Der Blogger wurde am 2. Januar 2014 festgenommen, nachdem er auf Facebook einen Beitrag ver- öffentlicht hatte, in dem er das strenge Kastensystem Mauretaniens anprangerte. Das diskriminierende System sei nicht von Gott gegeben, sondern von Menschenhand geschaffen, betonte der Blogger. Religion dürfe nicht für Diskriminierung missbraucht werden. Islamistische Bewegungen hatten daraufhin tausende Demonstranten mobilisiert, die eine sofortige Hinrichtung des Bloggers forderten. Zuletzt wurde die Todesstrafe in Mauretanien im Jahr 1987 vollstreckt.

(KNA – rknmo-89-00019)