Der islamische Fastenmonat Ramadan

Bonn (KNA) Am Samstag beginnt in diesem Jahr der islamische Fastenmonat Ramadan.

Für Muslime ist das Fasten, das jeweils im neunten Monat des islamischen Mondjahres stattfindet, eine der fünf Säulen ihrer Religion. Die anderen sind das Pilgern nach Mekka, die täglichen Gebetszeiten, das Glaubensbekenntnis zu Allah als einzigem Gott und das Almosengeben. Auf das Ende des Ramadan folgt das dreitägige Fest des Fastenbrechens, arabisch ‘Id al Fitr, in Deutschland in diesem Jahr vom 25. bis zum 27. Juni. Durch das Fasten soll deutlich werden, dass die Religion einen höheren Wert hat als das tägliche Leben.

Der Ramadan ist auch der Monat der Nächstenliebe und der guten Taten. Der Anfang des Fastenmonats hängt vom Zeitpunkt des Erscheinens der Neumondsichel ab. Die großen islamischen Verbände in Deutschland haben sich auf einen gemeinsamen Zeitrahmen verständigt. Der Ramadan erinnert nach islamischer Tradition an die Offenbarung des Koran durch den Erzengel Gabriel an den Propheten Mohammed. Zwischen dem Beginn der Morgendämmerung und dem Sonnenuntergang ist Muslimen Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr untersagt.

Mit dem Iftar, dem gemeinsamen Abendessen, wird das Fasten täglich beendet. Häufig treffen sich die Gläubigen an den Abenden auch zum gemeinsamen Gebet oder rezitieren zu Hause Suren des Koran. Ausgeschlossen von der Fastenpflicht sind nur Reisende, Schwangere, stillende Mütter, Kinder, Kranke und Alte. Das religiös motivierte Fasten ist nicht nur ein muslimisches Phänomen. So begehen Christen eine 40-tägige Fastenzeit vor Ostern. Die Angehörigen der Ostkirchen befolgen vier Fastenzeiten im Kirchenjahr. Auch im Buddhismus gibt es eine Fastentradition.

(KNA – rkplt-89-00182)