Oberstes Gericht in Indien kippt islamisches Scheidungsrecht

Neu Delhi (KNA) Das höchste Gericht Indiens hat das islamische Scheidungsrecht für illegal erklärt und untersagt.

Die Auflösung einer Ehe durch das dreifache Aussprechen der Scheidungsformel “Ich verstoße dich” durch den Mann stelle einen Verstoß gegen die Verfassung dar, hieß es laut indischen Medien in dem am Dienstag in Neu Delhi gefällten Urteil. Damit gab das Oberste Gericht einer Klage von fünf muslimischen Frauen statt, deren Ehen von ihren Männern mit dem “dreifachen Talaq” aufgelöst worden waren.

Unterstützt wurde die Klage von zwei Bürgerrechtsorganisationen. Als Sieg über “die Tyrannei des Patriarchats” bezeichnete die Bürgerrechtlerin Zakia Soman gegenüber indischen Medien das Urteil, das mit drei zu zwei Stimmen zustande kam. Das Gericht habe die Grundrechte der Frauen gestärkt. Die fünfköpfige Richterbank war mit je einem Muslim, Christ, Hindu, Sikh und Parsen multireligiös besetzt. Die ethnisch-religiöse Gruppe der Parsen folgt der Lehre des Zoroastrismus.

Das Urteil ist nach Ansicht von Experten auch eine grundsätzliche Stärkung des Staates gegenüber den Religionen im laut Verfassung säkularen Indien. Muslimische Kleriker und Rechtsexperten hatten in der Vergangenheit zwar den “dreifachen Talaq” als “verwerflich” verurteilt. Gleichzeitig aber sprachen sie der weltlichen Justiz das Recht ab, über diese Frage zu urteilen. Der “dreifache Talaq” ist in den meisten islamischen Ländern, darunter Pakistan und Bangladesch, verboten. Die Scheidungsformel, die laut konservativen Befürwortern auch schriftlich, per SMS, WhatsApp oder Facebook rechtsgültig vollzogen werden kann, kommt nicht im Koran vor. Mit einem Bevölkerungsanteil von etwa 15 Prozent ist der Islam nach dem Hinduismus die zweitgrößte Religion Indiens. Der Islam kam durch Handel und islamische Eroberungen nach Indien. Die muslimischen Mogulkaiser herrschten von 1526 bis 1858 auf dem indischen Subkontinent.

(KNA – rksmm-89-00036)