Wie wählen die Deutschtürken?

Von Christoph Schmidt (KNA) Berlin (KNA) Wie entscheiden sich türkischstämmige Wähler bei der Bundestagswahl am 24. September?

Die Frage beschäftigt die Parteien derzeit mehr denn je. Jahrzehntelang profitierte fast ausschließlich das linke Lager wegen seiner migranten- und islamfreundlichen Politik von der wachsenden Zahl deutsch-türkischer Wahlberechtigter, rund zwei Drittel aller muslimischen Wähler. Die unter Rot-Grün erleichterte Einbürgerung und der Doppelpass garantierten stets Hunderttausende Stimmen.  Laut einer Analyse des Berliner Meinungsforschungsinstituts Data4U nach der Wahl 2013 machten damals 64 Prozent der türkischstämmigen Wähler ihr Kreuzchen bei der SPD, jeweils 12 Prozent stimmten für Grüne und Linke; die lange Zeit einwanderungsskeptische Union landete hingegen bei 7 Prozent.

Doch nun könnte der Boykottaufruf des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan die alten Vorlieben ins Wanken bringen. SPD, Grüne und CDU beschimpfte er am Wochenende als “Feinde der Türkei”, denen Wähler mit türkischen Wurzeln die kalte Schulter zeigen sollten. Damit folgt das Staatsoberhaupt seiner alten Linie, nach der auch eingebürgerte Türkischstämmige vor allem der Türkei – oder besser: seiner AKP-Regierung – Loyalität schulden. Demnach müssten nun vor allem SPD und Grüne um sicher geglaubte Kreuzchen bangen.

Ob Erdogans unverhohlene Einmischung in den deutschen Wahlkampf verfängt, ist allerdings mehr als fraglich. “Es sollte nicht erwartet werden, dass türkeistämmige Deutsche sich vom türkischen Präsidenten vorschreiben lassen, welche Partei sie wählen oder nicht wählen sollen”, meint der Wahlforscher Andreas Wüst. “Es könnte durchaus sein, dass Herr Erdogan mit solchen Aufrufen genau das Gegenteil dessen bewirkt, was er bezwecken möchte”, so der External Fellow am Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung.  Das beginne schon damit, dass Deutschtürken und in Deutschland lebende Türken zwei unterschiedliche Gruppen seien. Will heißen: Die hohe Zustimmung, die Erdogan bei der Volksabstimmung im April für die Erweiterung seiner Machtbefugnisse von türkischen Wählern und Doppelpassinhabern in Deutschland erhielt, lässt kaum Rückschlüsse darauf zu, ob auch die Masse der türkeistämmigen Bundestagswähler seinen Anweisungen folgt. Schließlich besitzt nur eine kleine Minderheit von ihnen die doppelte Staatsbürgerschaft, kann also damals für Erdogan gestimmt haben.

Nach wie vor sehen die meisten Türkeistämmigen laut Wüst ihre wichtigsten Interessen als Migranten und Muslime mehrheitlich im linken Parteienspektrum vertreten. Das lässt eher vermuten, dass ihnen das deutsche Hemd näher ist als der türkische Rock und sich am Wahlverhalten im September wenig ändert.  Erdogans Manipulationsversuch dürfte somit allenfalls einen gewissen Anstieg bei den Nichtwählern verursachen, zumal eine Wählerwanderung zur kurdenfreundlichen Linken, zur FDP, geschweige denn zur AfD sicher nicht infrage kommt. Bereits 2013 lag die deutschtürkische Wahlbeteiligung der damaligen Studie zufolge knapp unter der Gesamtbeteiligung von 71,5 Prozent.

Beobachter sehen gerade im Auftauchen der AfD und der angeheizten Islamdebatte einen Anreiz für Deutschtürken und andere Muslime, wählen zu gehen. Wahlforscher Wüst bemängelt indes: Insgesamt fehle es bisher an empirischen Daten, um die politischen Befindlichkeiten in diesem Wählerspektrum besser ausloten zu können. Er fordert genauere Analysen.  Potenzial zur Veränderung sieht der Wissenschaftler ungeachtet der Kraftmeierei aus Ankara im Verhältnis von Deutschtürken zu den bürgerlichen Parteien. “Merkel hat da einen anderen Wind reingebracht, indem sie die Bedeutung der Einwanderungsgesellschaft betont. Inzwischen bemüht man sich auch in der CDU um die Muslime.” Demnach könnten auf längere Sicht die konservativen Restbestände im CDU-Parteiprogramm, etwa mit Blick auf die Familie, die Zahl der türkischstämmigen und sonstigen muslimischen Unionswähler vergrößern. Bisher ist sie so klein, dass Erdogans Poltern die Wahlkampfstrategen der Union eher kalt lassen dürfte.

(KNA – rkrmr-89-00144)