Scharia

Bonn (KNA) Die Scharia, das islamische Gesetz, umfasst die religiösen Pflichten und alle Rechtsvorschriften, die nach islamischer Lehre das Leben gemäß dem Willen Gottes regeln. Ihre Beachtung entscheidet demnach über Lohn und Strafe im Jenseits.

Der arabische Begriff kommt im Koran vor und heißt so viel wie “Weg zur Wassertränke”. Nach muslimischer Auffassung regelt die Scharia das Dasein des Einzelnen und der Gemeinschaft umfassend und vollkommen. Sie erfasst dem Anspruch nach alle Bereiche des religiösen, zwischenmenschlichen und staatlichen Lebens. Theoretisch gilt sie auch für Nichtmuslime und besteht unverändert bis ans Ende der Welt. Entwickelt wurde die Scharia von islamischen Juristen des achten und neunten Jahrhunderts. Die beiden wichtigsten Quellen der Rechtsfindung sind der Koran und die überlieferten Aussagen und Taten des Propheten Mohammed, die Sunna.

Daneben dienen der Konsens der Gelehrten und der Analogieschluss auf Grundlage vergleichbarer früherer Fälle als Kriterien für das richterliche Urteil. Die selbstständige Rechtsauslegung, der “idschtihad”, gilt im sunnitischen Islam seit dem zehnten Jahrhundert als unzulässig. Alle menschlichen Handlungen unterteilt die Scharia nach fünf Kategorien: verpflichtend, verboten, erlaubt, verpönt und empfehlenswert. Die einzelnen Bestimmungen sind in den Werken der vier sunnitischen Rechtsschulen kodifiziert, die sich nur in Details unterscheiden. Daneben haben die Schiiten eigene juristische Lehrbücher. Die meisten islamischen Staaten erkennen die Scharia zwar als Basis und Quelle ihrer Gesetzgebung an, besonders im Familienrecht. Sie weichen aber teils erheblich davon ab, etwa im Strafrecht. Vor allem Saudi-Arabien beansprucht, das islamische Gesetz in reiner Form umzusetzen.

(KNA – sklll-89-00067)