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NRW wirbt offensiv um muslimische Gefängnisseelsorger

22. November 2018
Muslimische Gefängnisseelsorge, NRW

Düsseldorf (KNA) Der nordrhein-westfälische Justizvollzug wirbt derzeit offensiv um muslimische Gefängnisseelsorger. Das Land habe „zusätzliche Anreize“ geschaffen, um muslimische Religionsbetreuer für eine Tätigkeit in den Haftanstalten zu gewinnen, erklärte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) am Mittwoch im Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtags. Danach bestehe für Islamwissenschaftler die Möglichkeit, auf Honorarbasis für maximal zehn Stunden pro Woche als Seelsorger tätig zu werden. Pro Stunde würden dafür 20 Euro vergütet. Zudem sei das „Zentrum für islamische Theologie“ der Universität Münster in die Akquisebemühungen einbezogen worden.

Nach den Beobachtungen des NRW-Verfassungsschutzes werden aufgrund des akuten Seelsorgermangels in den Haftanstalten verstärkt organisierte Salafisten in der Gefangenenhilfe aktiv. Derzeit sind nach Angaben des NRW-Justizministeriums nur noch 26 Imame in den 36 Haftanstalten tätig. Hintergrund ist der Rückzug der in die Kritik geratenen Moschee-Organisation Ditib (Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion) aus der Gefängnisseelsorge. Als NRW noch mit der Ditib kooperierte, waren 109 muslimische Geistliche im Justizvollzug tätig.

Aufgrund zahlreicher Inhaftierungen und Verurteilungen von Islamisten habe das Thema Gefangenenhilfe auch für die Salafisten an Bedeutung gewonnen, berichtete der Justizminister weiter. Sowohl Häftlinge als auch Angehörige und deren Freunde würden von salafistischen Netzwerken betreut. Am aktivsten auf diesem Gebiet sei derzeit in NRW die Organisation „Al Asraa – Die Gefangenen“. Die Betreuung reiche von der Begleitung bei Prozessterminen bis zu Besuchen in der Haft. Zudem würden auch Gelder für Gefangene und deren Angehörige gesammelt.

Die salafistische Gefangenenhilfe verfolge das Ziel, „Reue zu unterbinden und den Erfolg von Resozialisierungs-Programmen zu verhindern“, sagte Biesenbach. Um zu verhindern, dass Salafisten in die vom Land organisierte Gefängnisseelsorge gelangen, würden alle Imame einer strengen Sicherheitsüberprüfung unterzogen. Derzeit erarbeite eine länderübergreifende Arbeitsgruppe der Justizminister-Konferenz verbindliche Standards, „um die Rahmenbedingungen für die Gewinnung von Imamen und muslimischen Religionsbetreuern weiter zu optimieren“.

(KNA – sllml-89-00135)

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