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Baden-Württembergs CDU gegen Vollverschleierung

05. Februar 2020
Baden-Württemberg, CDU, Vollverschleierung
Klassenzimmer. Foto: PixabayKlassenzimmer. Foto: Pixabay

Stuttgart (KNA) Baden-Württemberg will das Schulgesetz ändern, um das Tragen von Gesichtsschleiern in Schulen verbieten zu können. Für ein rechtssicheres Verbot brauche es eine Anpassung des Schulgesetzes, sagte Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) am Dienstag in Stuttgart. SPD und FDP begrüßten den Vorstoß, der Koalitionspartner Grüne zeigte sich skeptisch.

Eisenmann verwies auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg zugunsten einer 16jährigen, vollverschleierten muslimischen Schülerin. Die Ministerin erklärte: „Der Unterricht basiert auf einer offenen Kommunikation, die sich auch in Gestik und Mimik ausdrückt. Ein verhülltes Gesicht verhindert diese offene Kommunikation.“ Die Religionsfreiheit habe Grenzen, wenn sich Lehrer und Schülerinnen „im wahrsten Sinne des Wortes nicht mehr ins Gesicht schauen können“. Eine schnelle und „wasserdichte Regelung“ sei nötig, um „im Ernstfall“ die islamische Vollverschleierung verbieten zu können.

Die Grünen-Landesvorsitzenden Sandra Detzer und Oliver Hildenbrand erklärten, dass Burka und Nikab „Unterdrückungssymbole“ seien und offene Kommunikation verhinderten. Entscheidend sei aber, dass die Fallzahlen im Südwesten „nahe null“ seien. Deshalb sei die Relevanz des Vorstoßes klar beantwortet. Die CDU-Spitzenkandidatin für die nächste Landtagswahl könne „der Versuchung nicht widerstehen, Themen nachzulaufen, die letztlich nur die Rechten stärken“.

Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Stefan Fulst-Blei, begrüßte den Vorstoß zur Änderung des Schulgesetzes. Rechtssicherheit sei wichtig. Fulst-Blei will allerdings zwischen Vollverschleierung und Kopftuch unterscheiden, dessen Tragen von der Religionsfreiheit gedeckt sei. Der bildungspolitische Sprecher der FDP, Timm Kern, nannte Eisenmanns Plan ebenfalls richtig. Eine Vollverschleierung verhindere Verständigung und schränkt offene Kommunikation erheblich ein.

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg hatte am Montag eine Beschwerde der Hansestadt abgewiesen. Die Stadt war mit einem Unterrichtsverbot für die Schülerin gescheitert, die im Unterricht einen Nikab trägt. Der Gesichtsschleier weist nur einen Schlitz für die Augen auf. Die Richter betonten, es gebe keine gesetzliche Grundlage für ein Verbot des Gesichtsschleiers. Daraufhin kündigte auch Hamburg eine Änderung des Schulgesetzes an. Die gesetzlichen Grundlagen für die Schulen sind jeweils auf Länderebene geregelt.

© KNA. Alle Rechte vorbehalten. (KNA - kkmko-89-00097)
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