• Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
  • Anfahrt
ENFRARABESITTU

So erreichen Sie uns: +49 69 726491

Facebook
  • CIBEDO
    • Aktuelles
    • Geschichte
    • Aufgaben
    • Mitarbeiter
    • Weiteres über CIBEDO
      • Presse / Medien
      • Galerie
      • Flyer
      • Unser Logo
  • Aktuelle Meldungen
  • Bibliothek
    • Online Katalog
  • Informationen
    • CIBEDO-Publikationen
      • CIBEDO-Beiträge
      • CIBEDO-Schriftenreihe
      • Archiv CIBEDO-Beiträge
      • Archiv CIBEDO-Texte
      • Archiv CIBEDO-Dokumentationen
      • Literaturhinweise
    • Kirchliche Dokumente
    • Institutionen im Dialog
    • Weitere Materialien & Informationen
      • Häufige Fragen zum Dialog
      • Weitere wichtige Themen
      • Was ist…? – Stichworte zu Islam & Dialog
    • Links
  • Veranstaltungen
    • Kalender
    • 40 Jahre CIBEDO
    • Dialogempfang
    • Kurse & Tagungen
  • Kontakt
    • Anfahrt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung

Teilerfolg für Ditib bei Islam-Unterricht in Hessen

23. Januar 2021
Bundesverfassungsgericht, Ditib, Hessen, Islamunterricht, Kultusministerium
the-federal-constitutional-court-5180750_1920

Von Norbert Demuth (KNA)

Karlsruhe/Wiesbaden (KNA) Im Rechtsstreit um den islamischen Religionsunterricht in Hessen hat der Moscheeverband Ditib einen Etappenerfolg erzielt. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass der Ditib Landesverband Hessen – der bislang erfolglos gegen die Aussetzung seines Islam-Unterrichts klagte – in einem neuen Eilverfahren seine Einwände darlegen kann. Der Beschluss wurde am Freitag veröffentlicht.

Im bisherigen Verfahren hatten Verwaltungsgerichte die Anträge gegen den Stopp des in Kooperation mit Ditib erteilten Islam-Unterrichts als „unzulässig“ abgewiesen. Dadurch sei der Ditib-Landesverband in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzt worden, so das Verfassungsgericht. Eine Verfassungsbeschwerde des Ditib-Landesverbandes war damit erfolgreich. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden muss nun neu über die Sache entscheiden.

Am 28. April 2020 hatte das hessische Kultusministerium angekündigt, den seit 2013 in Zusammenarbeit mit Ditib erteilten islamischen Religionsunterricht zum Ende des Schuljahres 2019/2020 „auszusetzen“. Das Ministerium hatte Zweifel an der Unabhängigkeit des Ditib-Verbandes vom türkischen Staat. Bereits seit dem Schuljahr 2019/2020 läuft in Hessen stattdessen der Schulversuch eines bekenntnisfreien, rein staatlichen Islamunterrichts ohne Kooperation mit einer Religionsgemeinschaft.

Der Ditib-Landesverband wollte beim Verwaltungsgericht Wiesbaden erwirken, dass das Land vorerst dazu verpflichtet werden sollte, die Kooperation mit Ditib fortzusetzen. Das Verwaltungsgericht und der Hessische Verwaltungsgerichtshof sahen den Antrag aber als nicht zulässig an.

Das Bundesverfassungsgericht bemängelte, dass damit dem vorläufigen Rechtsschutz für Ditib „jede Effektivität genommen“ worden sei. Dem Moscheeverband gehe es außerdem „offensichtlich“ nicht darum, dass in Hessen Schulunterricht über den Islam ausschließlich in Kooperation mit ihm erfolgen dürfe, so die Karlsruher Richter. Der Ditib-Verband wende sich „allein gegen die Ersetzung des bisherigen, in Kooperation mit ihm eingerichteten und angebotenen islamischen Religionsunterrichts durch einen in staatlicher Regie durchgeführten Islamunterricht“.

© KNA

Beitragsbild: Udo Pohlmann via Pixabay

Über den Autor
Teilen

Aktuelle Nachrichten

  • Syrischer Patriarch sieht Dialog mit dem Islam skeptisch
  • NRW-Gesetz verbietet religiöse Symbole und Kleidung in Justiz
  • Moscheeverband Ditib will Antisemitismus-Vorwürfe aufarbeiten
  • Die Schweizer stimmen über Verhüllungsverbot ab
  • Vor zehn Jahren wurde Bechara Rai Patriarch im Libanon
  • Papst will im Irak „Schritt in Richtung Brüderlichkeit“ gehen
  • Antisemitismus-Vorwürfe gegen Göttinger Ditib-Vorsitzenden

Themen

AfD Al-Azhar-Universität Antisemitismus Berlin CDU Christen Christentum Cibedo Deutsche Bischofskonferenz Deutschland Dialog Ditib Europa Flüchtlinge Frankreich Frieden Interreligiöser Dialog Irak Islam Islamischer Staat Islamverbände Israel Jerusalem Kirche Kopftuch Kopftuchverbot Menschenrechte Moschee Muslime Myanmar NRW Papst Papst Franziskus Politik Ramadan Religion Religionen Religionsfreiheit Rohingya Syrien Terrorismus Türkei Vatikan Zentralrat der Muslime Ägypten

»Mit Klugheit und Liebe« (NA 2) ist die Übersetzung des Arabischen in unserem Logo und umschreibt die Haltung der katholischen Kirche im interreligiösen Dialog.

Anfahrt

CIBEDO Aktuelles

Vatikanische Briefmarken als Symbol für interreligiösen Dialog
01. Mrz 2021
Vor einem Jahr: Terroranschlag in Hanau
19. Feb 2021

Nachrichten

Syrischer Patriarch sieht Dialog mit dem Islam skeptisch
06. Mrz 2021
NRW-Gesetz verbietet religiöse Symbole und Kleidung in Justiz
06. Mrz 2021

Kontakt

Telefon: +49 69 726491 // E-Mail: info [at] cibedo [punkt] de
Copyright © 2020 Christlich-Islamischer Dialog - CIBEDO e. V. Alle Rechte vorbehalten.