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UN-Menschenrechtsbüro kritisiert Schweizer Verhüllungsverbot

10. März 2021
Burka, Nikab, Ravina Shamdasani, Schweiz, SVP, UN, Volksentscheidung
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Genf (KNA) Das Menschenrechtsbüro der Vereinten Nationen sieht das Schweizer Verhüllungsverbot als problematisch. Die Schweiz sei nun eines von wenigen Ländern, in denen Musliminnen aktiv diskriminiert werden dürften, sagte Sprecherin Ravina Shamdasani (Dienstag) in Genf. Die Kampagne vor dem Referendum habe fremdenfeindliche Untertöne gehabt.

Die Sprecherin argumentierte, wer Frauen zum Tragen des Gesichtsschleiers zwinge, mache sich strafbar. Ein gesetzliches Verbot von Burka und Nikab aber schränke die Religionsfreiheit muslimischer Frauen übertrieben ein. Beschränkung in diesem Ausmaß dürfe es nur zum Schutz von öffentlicher Sicherheit, Gesundheit, Sitte oder der Grundrechte anderer geben.

Das Verhüllungsverbot war am Sonntag mit knapper Mehrheit von 51,2 Prozent per Volksentscheid beschlossen worden und muss nun binnen zwei Jahren in die Praxis umgesetzt werden. Die Polizeihoheit liegt bei den 26 Kantonen. Der Islamische Zentralrat der Schweiz und die Jung-Grünen kündigten Klagen dagegen an, zur Not durch alle Instanzen.

Die Kampagne „Ja zum Verhüllungsverbot“ wurde aus dem Umfeld der rechtspopulistischen SVP initiiert. Die „Egerkinger Komitee“ genannte Gruppe hatte auch schon 2009 das Neubauverbot für Minarette in der Schweiz durchgesetzt.

Die Initiative beinhaltet ein grundsätzliches Verbot, das Gesicht im öffentlichen Raum zu verhüllen. Es geht insbesondere um die islamischen Verschleierungen Burka und Nikab, aber auch um Vermummungen zum Beispiel von Hooligans bei Fußballspielen und von Demonstranten. Erstmals werden nun Kleidervorschriften in der Schweizer Bundesverfassung festgeschrieben.

© KNA

Beitragsbild: Gerd Altmann via Pixabay

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