Luxemburg (KNA) Ein Kopftuchverbot in Unternehmen oder Kitas ist nach Ansicht des EU-Generalanwalts grundsätzlich zulässig. Ein Verbot, jegliche politische, religiöse oder weltanschauliche Zeichen sichtbar am Arbeitsplatz zu tragen, stelle „keine unmittelbare Diskriminierung auf
Augsburg (KNA) Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erhält nach eigenen Worten viel Zuspruch aus den Kirchen für seinen umstrittenen Kreuzerlass.