Grüne: Auch für Islam-Verbände gilt Religionsverfassungsrecht

Berlin (KNA) Der religionspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, hat sich für ein “klares Festhalten am deutschen Religionsverfassungsrecht” gegenüber islamischen Verbänden ausgesprochen. Ihnen müsse klar gemacht werden, dass sie nur bekenntnisgebundenen Religionsunterricht erteilen oder Körperschaft des öffentlichen Rechts werden könnten, wenn sie die rechtlichen Voraussetzungen erfüllten, betonte Beck in einem Gastbeitrag für den Berliner “Tagesspiegel” (Freitag). Darin forderte er einen Neuanfang in der Religionspolitik gegenüber dem Islam. Bislang hätten “insbesondere die Ditib, aber auch die anderen Verbände, darauf gesetzt, dass die Politik von den Voraussetzungen des deutschen Religionsverfassungsrechtes absehen wird und sie quasi im Schlafwagen ohne jeden Veränderungsbedarf in die gleichen Rechte wie die beiden großen Kirchen einsetzen wird”, kritisierte Beck. Die Politik in den Bundesländern müsse aber unmissverständlich deutlich machen: “Das werden wir nicht tun!” Erst dann werde “Einsicht und Veränderungsbereitschaft bei den islamischen Organisationen einkehren”. Die islamischen Verbände verdankten ihre Identität und Abgrenzung untereinander nicht religiösen Gesichtspunkten, sondern politischen und sprachlichen Identitäten aus den Herkunftsländern und der Migrationsgeschichte, so der Grünen-Politiker. Erst eine bekenntnisförmige Neuorganisation der Muslime würde aus ihren Organisationen islamische Glaubensgemeinschaften in Deutschland machen. Damit würde der Islam in Deutschland tatsächlich ankommen. Das werde aber ein längerer Prozess sein. Bis dahin sprach sich Beck für Übergangslösungen aus. Als Beispiel nannte er das Schulgesetz zum islamischen Religionsunterricht. Beck warnte zugleich vor einer “Sprachlosigkeit” gegenüber den Verbänden. Stattdessen sei “Mut zum demokratischen Streit” gefragt: “Positives muss man würdigen, Kritikwürdiges muss auf den Tisch gepackt statt unter den Tisch gekehrt werden”. Entscheidend sei der gegenseitige Respekt und die Achtung der Religionsfreiheit der Muslime und ihrer Vereinigungen, Vereine und Verbände. Sie müssten dabei “gegen Angriffe der Rechtspopulisten verteidigt werden”. Das gelte auch “für in der Religion begründete Kleidungs-, Speise- und Bauvorschriften”.

(KNA – qkslm-89-00033)