Spanisches Gericht erlaubt Kopftuchtragen bei der Arbeit

Palma (KNA) Ein Gericht in Palma de Mallorca hat einer Frau das Tragen eines Hijab während der Arbeit erlaubt. Es gab damit laut spanischen Medienberichten (Dienstag) einer FlughafenMitarbeiterin Recht, der das Kopftuchtragen vom Arbeitgeber aus Neutralitätsgründen untersagt worden war. Das Gericht kam demnach zu dem Schluss, dass das Unternehmen Acciona die Glaubensfreiheit der Muslimin verletzt habe. Die Firma muss der zeitweise suspendierten Angestellten gemäß dem Urteil 4.491 Euro entgangenen Lohn sowie eine Entschädigung in Höhe von 7.892 Euro zahlen.

(KNA – rkmlo-89-00094)