Massendemonstration für islamisches Strafrecht in Malaysia

Kuala Lumpur (KNA) Zehntausende Muslime haben am Samstag in Kuala Lumpur für die Einführung des islamischen Strafrechts (Hudud) in Malaysia demonstriert. Aufgerufen zu der Kundgebung hatte die islamische Partei PAS. Deren Parteichef Abdul Hadi Awang will im März den entsprechenden Gesetzentwurf “RUU 355” ins Parlament einbringen. Dadurch sollen nach offizieller Lesart die Scharia-Gerichte mehr Kompetenzen erhalten. “Das Gesetz hat nichts mit Nicht-Muslimen zu tun. Warum sind sie also beunruhigt”, sagte Abdul Hadi Awang am Samstag gegenüber malaysischen Medien. Nach Medienschätzungen waren zwischen 25.000 bis 50.000 Muslime dem Demonstrationsaufruf der PAS gefolgt. Malaysia hat ein duales Rechtssystem aus zivilen Gerichten und Scharia-Gerichten. Die ethnischen Malaien, die rund 50 Prozent der Bevölkerung ausmachen, sind laut Verfassung Muslime. Katholiken, Protestanten und andere religiöse Minderheiten in Malaysia haben sich wiederholt gegen das Gesetz zum islamischen Strafrecht ausgesprochen. Widerstand gegen den Gesetzentwurf ist auch von den kleinen Parteien der malaysischen Chinesen und Inder zu erwarten, die zusammen mit der Regierungspartei UMNO die regierende Koalition Barisan Nasional (BN) bilden. Offiziell ist die PAS eine kleine Oppositionspartei. Nach dem Durchmarsch des ultrakonservativen Flügels bei den Vorstandswahlen auf dem Parteitag 2015 waren die progressiven PAS-Politiker aus der Partei ausgetreten und hatten eine neue, liberale islamische Partei gegründet. Die ultrakonservative PAS verstärkt seitdem ihre Zusammenarbeit mit der islamisch-nationalistischen Regierungspartei UMNO. Ohne eine Unterstützung der UMNO wäre das Gesetz “RUU 355” zum Scheitern verurteilt. Politische Beobachter in Kuala Lumpur warten daher gespannt darauf, wie sich die UMNO und Premierminister Najib Razak in dieser Frage entscheiden werden. Der in massive Korruptionsskandale verwickelte Premierminister wird aller Voraussicht nach in diesem Jahr vorgezogene Neuwahlen ausrufen. (KNA – rkmls-89-00024)