Kardinal Schönborn kritisiert EuGH-Entscheid zum Kopftuch

Wien (KNA) Der Wiener Kardinal Christoph Schönborn hat das EuGH-Urteil zum Verbot religiöser Symbole als unpräzise kritisiert. “Ist ein Palästinensertuch ein politisches Symbol oder ein religiöses? Ist ein als Schmuckstück getragenes Kreuz ein religiöses Bekenntnis?”, fragte der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz am Freitag in Wien. Diesen Unklarheiten komme man besser mit nichtjuristischen Mitteln bei. Den Weg über den Europäischen Gerichtshof halte er “nicht für sehr glücklich”. Schönborn plädierte für einen “ungezwungenen Umgang” mit dem Thema. Der französische Laizismus sei “nicht der österreichische Weg”. In Österreich gebe es eine Tradition des Zusammenlebens in einer kulturellen und religiösen Vielfalt. So gehöre es “zum Reiz und zur Lebendigkeit” einer pluralen Gesellschaft, dass sich ihre Mitglieder auch vielfältig zu ihren Glaubensüberzeugungen bekennen können. In Österreich lebten 80 Prozent Christen unterschiedlicher Konfessionen, erinnerte der Kardinal. Ein “Drüberfahren mit dem Rasenmäher über alle Blumen, die im Garten blühen”, ist nach seiner Überzeugung verfehlt. Erfreulich differenziert seien in dieser Hinsicht auch die Reaktionen aus der heimischen Wirtschaft auf den EuGH ausgefallen. Der EuGH hatte am Dienstag sein Urteil zum Tragen von islamischen Kopftüchern in Unternehmen veröffentlicht. Demnach kann ein Kopftuchverbot unter bestimmten Umständen rechtens sein. Voraussetzung dafür sei, dass es ein Verbot des Tragens religiöser Symbole für alle Mitarbeiter gebe und das Verbot ein “angemessenes” Mittel zur Erreichung eines Zieles sei, etwa der Neutralität im Umgang mit Kunden.

(KNA – rknlr-89-00080)