Arbeitsgericht verhandelt Klagen von zwei früheren Ditib-Imamen

Das Arbeitsgericht Köln verhandelt am Freitag die Klagen von zwei Imamen gegen den deutsch-türkischen Moschee-Dachverband Ditib. Die beiden Geistlichen wehren sich gegen ihre Entlassung. Sie waren laut Gericht an Moscheen tätig, die sich im Eigentum der Ditib befinden und von örtlichen Vereinen betrieben werden. Die Imame wurden vom türkischen Generalkonsulat beauftragt und bezahlt. Am 15. August 2016, also rund einen Monat nach dem Putschversuch in der Türkei, wurden sie durch Ministererlass der türkischen Republik ihrer Ämter enthoben. (Az.Ca 7863/16 und 1Ca 7864/16).

(KNA-rknml-89-00176)