Außenamt gab bisher 1,33 Milliarden Euro Hilfe im Syrienkonflikt

Berlin (KNA) Seit Beginn des Syrienkonflikts hat das Auswärtige Amt nach eigenen Angaben knapp 1,33 Milliarden Euro für Maßnahmen der humanitären Hilfe zur Verfügung gestellt.

Wie die Bundesregierung am Montag in Berlin auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke mitteilte, entfielen davon 581 Millionen Euro auf humanitäre Hilfsmaßnahmen in Syrien und 746 Millionen Euro auf humanitäre Hilfsmaßnahmen in den Flüchtlingsaufnahmeländern der Region. Zusätzlich habe das Auswärtige Amt knapp 148 Millionen Euro für der Krisenprävention und Stabilisierung bereitgestellt. In dem inzwischen sechs Jahre dauernden Konflikt sind nach Schätzungen mehr als 400.000 Menschen bei Kampfhandlungen getötet worden; Millionen sind auf der Flucht.

Laut Welthungerhilfe sind fast 14 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen, knapp sieben Millionen Menschen können sich nicht selbst ernähren. Nach Regierungsangaben hat das Entwicklungsministerium in dem genannten Zeitraum rund 1,385 Milliarden Euro für “strukturbildende, mittel- und langfristig orientierte Unterstützung” bereitgestellt, davon rund 120 Millionen Euro unmittelbar in Syrien. Die Bundesregierung leistet demnach humanitäre Hilfe “auf Grundlage der humanitären Prinzipien, unabhängig davon, welche Konfliktpartei in der jeweiligen Region politische oder militärische Kontrolle ausübt”.

Mit den Mitteln unterstütze sie die Vereinten Nationen, die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und andere deutsche Nichtregierungsorganisationen, “um eine möglichst breite Deckung des Bedarfs in allen Landesteilen Syriens – außer den vom sogenannten Islamischen Staat kontrollierten, nicht für humanitäre Helfer zugänglichen Gebieten – zu erreichen”. Festgehalten werde indes an der Entscheidung aus dem Jahr 2011, die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit Syrien auszusetzen: “Weder die politische Situation noch die Sicherheitslage lassen derzeit eine Wiederaufnahme der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit zu.”

(KNA – rkplp-89-00149)