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Hindus gewinnen historischen Moscheeprozess

12. November 2019
Hindus, Moscheeprozess, Neu Delhi
Bild: Pixabay

Neu Delhi (KNA) Indiens oberstes Gericht hat den Hindus in einem historischen Urteil das alleinige Recht an einem Grundstück zugesprochen, auf dem bis zur gewaltsamen Zerstörung durch Hinduextremisten eine Moschee stand. Das Gericht habe in seinem am Samstag verkündeten einstimmigen Urteil jedoch auch den Staat angewiesen, den Muslimen zum Neubau ihrer Moschee im nordindischen Ayodhya ein adäquates Stück Land zur Verfügung zu stellen, berichten indische Medien.

Die Babri Moschee aus dem 16. Jahrhundert wurde 1992 zerstört. Bei den gewaltsamen Ausschreitungen von Hinduextremisten gegen Muslime und ihre Moschee kamen mehr als 2.000 Menschen ums Leben. Politische Beobachter befürchten, das Urteil könne die religiöse Polarisierung in Indien weiter verschärfen.

Nach hinduistischer Überlieferung wurde vor 900.000 Jahren in Ayodhya der Gott Rama geboren. Der islamische Mogulkaiser Babur habe dann 1528 die Moschee anstelle eines uralten RamaTempels errichten lassen. Die Geschichte von Rama, der nach den Lehren im Hinduismus als die siebte Inkarnation von Vishnu gilt, ist in dem weltberühmten indischen Heldenepos Ramayana überliefert.

Seit der Machtübernahme von Premierminister Narendra Modi und seiner hindunationalistischen Indischen Volkspartei (BJP) hat die Verfolgung von Muslimen wie auch Christen im Land sprunghaft zugenommen. Die Hinduextremisten und die BJP streben einen hinduistischen Gottesstaat an, in dem “ausländische Religionen” wie der Islam und das Christentum keinen Platz haben.

Schon in den Tagen vor der Urteilsverkündung waren in ganz Indien zur Verhinderung von Ausschreitungen die Sicherheitsmaßnahmen drastisch verschärft worden. Modi hatte an die Bevölkerung appelliert, das Urteil, gleich wie es ausfalle, zu respektieren und Ruhe zu bewahren. Vertreter aller Religionen riefen vor der Urteilsverkündung zu Gebeten für Frieden und Gewaltlosigkeit auf.

© KNA. Alle Rechte vorbehalten. (KNA - tllkt-89-00001)
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