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Türkei verstaatlicht Kirchen in Diyarbakir

30. März 2016
Religionsfreiheit Türkei

Istanbul (KNA) Die türkische Regierung hat alle Kirchen in der historischen Altstadt von Diyarbakir in Südostanatolien verstaatlicht. Wie die armenische Wochenzeitung “Agos” in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet, wurde diese Entscheidung vom Kabinett verabschiedet und auch schon im Staatsanzeiger veröffentlicht.

Verstaatlicht werden demnach die armenische Surp-Giragos-Kirche, bei der es sich um eine der größten Kirchen im Nahen Osten handelt, sowie je eine protestantische, chaldäische, syrischorthodoxe und armenisch-katholische Kirche. Damit ist in der mesopotamischen Metropole, die auf eine lange christliche Tradition zurückblickt, nun keine einzige Kirche mehr zum Gottesdienst geöffnet.

Dem Staatsanzeiger zufolge sind von der Verstaatlichung im Eilverfahren außer den Kirchen auch 6.300 weitere Grundstücke in der Altstadt betroffen, die nach monatelangen Kämpfen zwischen kurdischen Rebellen und türkischen Sicherheitskräften schwer zerstört ist. Unter den eingezogenen Bauten sind demnach auch Hotels und Kulturdenkmäler.

Der Direktor des staatlichen Stiftungsamtes, Adnan Ertem, sagte “Agos”, die Verstaatlichung diene dem Schutz und dem Erhalt der historischen Bauten. Der Schritt sei notwendig gewesen, um der planlosen Bebauung der Altstadt Einhalt zu gebieten und die Schwarzbauten abzureißen. “Seien Sie sicher, wir wollen die historischen Bauwerke nur schützen”, sagte Ertem der Zeitung.

Die türkische Regierung hatte kürzlich angekündigt, die von Kämpfen verwüstete Altstadt von Diyarbakir komplett neu aufbauen und restaurieren zu wollen. Diyarbakir werde “so schön wie Toledo”, hatte Ministerpräsident Ahmet Davutoglu angekündigt. Derzeit wird in Diyarbakir allerdings immer noch gekämpft.

Weil die christlichen Gemeinden und Kirchen in der Türkei keinen geregelten Rechtsstatus haben, waren die betroffenen Kirchen bisher überwiegend im Besitz von zweckgebundenen Stiftungen. Die Leiterin des Kulturamtes der Stadt Diyarbakir, Nevin Solukaya, rief die Stiftungen auf, Rechtsmittel gegen die Verstaatlichung einzulegen.

(KNA – qknmt-89-00047)

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