Berlin (KNA) Die Berliner Behörden sind am Dienstag gegen den Moscheeverein “Fussilet 33” vorgegangen. Der Trägerverein wurde verboten und eine Großrazzia durchgeführt. Durchsucht wurden nach Angaben von Innensenator Andreas Geisel (SPD) 24 Objekte, darunter die ehemalige Moschee, Wohnungen, Gewerberäume sowie Hafträume. Auch in Brandenburg und Hamburg wurden Objekte durchsucht. Insgesamt waren laut Innensenator rund 450 Beamte im Einsatz. Die Fussilet-Moschee im Stadtteil Moabit galt als Treffpunkt für Islamisten und “Moschee der ISLeute”, wie Staatssekretär Torsten Akmann vor Journalisten erklärte. Auch der Attentäter vom Breitscheidplatz, Anis Amri, hielt sich mehrfach dort auf, unter anderem eine Stunde vor dem Attentat vom 19. Dezember, bei dem er einen polnischen LKW-Fahrer umbrachte und mit dessen Lkw auf dem Weihnachtsmarkt weitere elf Menschen tötete und mehr als 50 verletzte. Innensenator Geisel sagte, der Moscheeverein habe Spenden für Terrorgruppen gesammelt, Kämpfer für Syrien rekrutiert und Terrorismus und einen gewalttätigen Dschihad verherrlicht. Es gebe aber bislang keine Hinweise auf weitere konkret geplante Anschläge. Der SPD-Politiker betonte, durch solche Verbote dürften nicht diejenigen stigmatisiert werden, die nur zum Beten in die betreffende Moschee gingen. Auch sei es immer schwierig, ein strafwürdiges Verhalten einzelner Moscheebesucher dem jeweiligen Verein zuzuordnen. Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, begrüßte die Aktion und sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA): “Wer für IS rekrutiert oder Extremismus Vorschub leistet, kann sich weder auf die Religionsfreiheit noch auf den Islam berufen.” Der Zentralrat betrachte “Fussilet e.V.” zudem als “eine angemietete Wohnung. Eine Moschee im herkömmlichen Sinne bedarf einer Reihe von religiösen Dienstleistungen und Aufgaben, die hier nicht vorliegen”. Dazu gehörten regelmäßig fünfmalige Gebete, das Freitagsgebet, Angebote des Erlernens des Korans, ein fester Imam und seelsorgerische Angebote. Der Kölner Staats- und Kirchenrechtler Stefan Muckel sagte der KNA, ein Vereinsverbot greife tief in Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit und – in diesem Fall – das Recht auf freie Religionsaus- übung ein. Es gebe deshalb hohe juristische Hürden. Das jetzt durchgesetzte Verbot habe Symbolcharakter und eine abschreckende Wirkung. “Ich bin froh, dass die wehrhafte Demokratie offenbar einigermaßen funktioniert. Der Staat lässt nicht alles mit sich machen.” Gegen den Trägerverein der Moschee läuft seit 2015 ein Verbotsverfahren. In der vergangenen Woche hatte der Verein die Moschee bereits geschlossen und das Mietverhältnis gekündigt. Fünf Vereinsvorständen und Aktivisten wurde inzwischen wegen Terrorverdachts der Prozess gemacht. Gegen das nun erlassene Verbot kann der Verein noch Widerspruch einlegen.
(KNA – rkmms-89-00171)