Köln/Düsseldorf (KNA) Trotz massiver Kritik auch von Bundesregierung, Kirche und Parteifreunden halten Innenexperten der CDU an der Forderung nach einem Islamgesetz im CDU-Wahlprogramm fest.
Am Dienstag erklärte auch Bundesinnenminister Thomas de Maiziere, dass er ein solches Gesetz für den falschen Weg und für “mit der Verfassung wohl kaum vereinbar” halte. CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn verteidigte seinen Vorschlag im Deutschlandfunk und wies den Vorwurf eines Generalverdachts gegen Muslime zurück. “Die größte Aufgabe, die wir in Deutschland haben, ist die Integration von Menschen aus anderen Kulturen”, sagte er. Sie finde aber mit Blick auf die Muslime vielfach nicht statt.
Alle Parteien seien sich einig, dass die Türkei die Moscheegemeinden in Deutschland nicht kontrollieren und dass Geld aus Saudi-Arabien keinen Einfluss auf die Muslime in Deutschland haben dürfe, sagte der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium. Aber niemand biete konkrete Lösungen an, wie das durchgesetzt werden solle. Spahn räumte ein, dass partnerschaftliche Verträge mit den Muslimen eine ideale Lösung wären.
Die bestehenden Islamverbände seien aber als Ansprechpartner nicht geeignet, zumal sie nur eine Minderheit repräsentierten. Der NRW-Landesgruppenchef der Unionsfraktion im Bundestag, Günter Krings, sagte der in Düsseldorf erscheinenden “Rheinischen Post”: “Wegen der nicht zu leugnenden radikalen Tendenzen in Teilen des Islams erwarten die Menschen zu Recht, dass die Union im Wahlprogramm deutlich macht, wo im Bund und in den Ländern Bedarf ist für klare und konsequente staatliche Regelungen im Verhältnis zum Islam.”
Der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Ansgar Heveling (CDU), sagte, anders als mit den christlichen Kirchen gebe es keine verbindlichen Regeln für den Islam. Darauf dürfe insbesondere bei Konfliktthemen aber nicht verzichtet werden. Mehrere Vertreter der CDU um Julia Klöckner und Spahn hatten sich in den vergangenen Tagen für ein Islamgesetz ausgesprochen, um Rechte und Pflichten der Muslime zu beschreiben. Konkret soll darin laut Klöckner etwa der rechtliche Status der muslimischen Organisationen und Moscheevereine festgelegt werden. Außerdem soll es ein Verbot einer Finanzierung aus dem Ausland enthalten.
Auf der anderen Seite soll ein Anspruch auf muslimische Seelsorger in Gefängnissen, Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie das Recht auf islamische Bestattungen geregelt werden. Regierungssprecher Steffen Seibert hatte am Montag unter Verweis auf die Religionsfreiheit klargestellt, dass die Bundesregierung keine Notwendigkeit für ein solches Gesetz sieht. Widerspruch kam auch von Islamverbänden, SPD und Grünen, aber ebenso aus der eigenen Partei. Fraktionschef Volker Kauder (CDU) erklärte, die bestehenden Gesetze reichten aus. Der ehemalige CDU Generalsekretär Ruprecht Polenz sprach von einer “populistischen Schnapsidee”.
(KNA – rkoko-89-00220)