NRW-Regierung: Einsatz eines Imam in Kita ist gesetzeskonform

Düsseldorf (KNA) Der Einsatz eines Imam im Kindergarten bei der religiösen Früherziehung verstößt nach Auffassung der nordrhein-westfälischen Landesregierung nicht gegen geltende Grundsätze des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz).
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