Lange Haftstrafen gegen Salafisten wegen Sikh-Tempel-Anschlag

Essen (KNA) Wegen des Anschlags auf den Essener Sikh-Tempel hat das Landgericht Essen drei jugendliche Salafisten zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Richter sprachen am Dienstag die beiden Angeklagten T. und B. wegen gemeinschaftlichen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig und verhängten Jugendstrafen von sieben Jahren sowie sechs Jahren und neun Monaten. Der dritte Angeklagte I. erhielt wegen Verabredung zum Mord eine Jugendstrafe von sechs Jahren. Motiv der Tat sei der “Hass auf andere Religionen” gewesen, teilte das Gericht nach der nicht- öffentlichen Verhandlung mit. Die inzwischen 17-Jährigen hätten sich bereits geraume Zeit vor der Tat radikalisiert und Kontakt zu salafistischen Kreisen unterhalten. Teils seien sie an KoranVerteilungen in Fußgängerzonen beteiligt gewesen. Für einen unmittelbaren Kontakt zur Terrormiliz “Islamischer Staat” (IS) habe die Hauptverhandlung keine Anhaltspunkte ergeben. Ein Vorbehalt zur Sicherungsverwahrung wurde nach Angaben des Gerichts nicht ausgesprochen (Az. 25 KLs 39/16). Die Richter sehen es als erwiesen an, dass T. und B. am Nachmittag des 16. April 2016 gemeinsam eine Bombe herstellten, indem sie einen Feuerlöscher mit Sprengstoff füllten und einen Fernzünder anbrachten. Gegen 19.00 Uhr habe T. den Feuerlöscher am Eingang des Gemeindezentrums der Essener Sikh-Gemeinde in der Bersonstraße platziert. B. hatte ihn zum Tatort begleitet. In dem Zentrum hielten sich laut Gericht damals zahlreiche Personen auf, darunter Teilnehmer einer Hochzeitsgesellschaft. T. habe mit dem Fernzünder die Explosion ausgelöst, woraufhin er und B. vom Tatort flohen. Ein Priester erlitt einen offenen Knochenbruch, mehrere weitere Gemeindemitglieder zogen sich Schnittwunden zu. Die Eingangstür des Gemeindezentrums wurde zerstört und Fensterrahmen herausgerissen. Der Sachschaden beläuft sich laut Gericht auf rund 135.000 Euro. Der dritte Angeklagte I. war nach Angaben des Gerichts weder am Tatort dabei noch an der Herstellung der Bombe beteiligt. Er habe aber im Vorfeld mit T. und B. vereinbart, eine solche Tat zu verü- ben und auf das Sikh-Gebetshaus als mögliches Anschlagsziel hingewiesen. Die Richter wendeten nach eigenen Angaben das Jugendstrafrecht an. Es sieht für minderjährige Täter auch für schwere Straftaten wie Mord höchstens eine Jugendstrafe von 10 Jahren vor. Im Vordergrund des Jugendstrafrechts stehe der Erziehungsgedanke, betonte das Gericht.

(KNA – rknml-89-00056)