Hamburg (KNA) Das Tragen eines Gesichtsschleiers ist nach Worten des Islam-Gelehrten Scheikh Khaled Omran nicht religiös zu begründen. “Der Niqab ist eine Tradition, die Gewohnheitsrecht wurde, und die dem Brauchtum mancher Länder entstammt, aber von der nichts in den Grundlagen des islamischen Rechtes, in der Scharia, steht”, sagte er am Mittwoch im Interview der ARD. Omran ist Generalsekretär des Fatwa-Rates der renommierten Al-Azhar-Universität in Kairo. Die Rechtsgutachten des Rates gelten für sunnitische Muslime als verbindlich. Kleidungsfragen seien “weitgehend private Angelegenheiten”, so der Experte weiter. Für Frauen gelte im Islam lediglich, dass ein Kleidungsstück “nicht körperbetont, nicht enthüllend und nicht enganliegend” sein dürfe. “Dazu kommt jedoch, dass die Kleidung die Hände und das Gesicht nicht bedecken darf.” Frauen hätten “die freie Wahl”, einen Niqab zu tragen, ein Gesichtstuch mit einem Schlitz für die Augen. Wer sich jedoch dafür entscheide, dürfe dies “nicht als einen religiösen Akt betrachten”. Die Gelehrten bewerteten den Niqab unterschiedlich, erläuterte Omran. Eindeutig erlaubt seien Gesichtstücher nach islamischem Recht als Schutz, etwa bei Sandstürmen. Ansonsten sollten Muslime sich an der jeweiligen Gesellschaft orientieren, in der sie lebten: Wenn der Niqab einen Schutz biete, könnten Frauen ihn anlegen. “Aber wenn der Niqab einer Gesellschaft Nachteile bringt – wenn der Niqab als Verkleidung dient, um terroristische Verbrechen zu verüben, dann spreche ich mich dafür aus, den Niqab zu verbieten!”
(KNA – qktkr-89-00003)