Bergisch Gladbach (KNA) Der katholische Militärbischof Franz-Josef Overbeck plädiert für den Aufbau einer muslimischen Militärseelsorge in der Bundeswehr. Zur Begründung verwies er am Dienstagabend in Bergisch Gladbach auf rund 1.500 bekennende muslimische Bundeswehrsoldaten und die in Deutschland geltende Religionsfreiheit. Es müsse eine vom muslimischen Verständnis her zu bestimmende Militärseelsorge ganz eigener Prägung ermöglicht werden. Laut Overbeck wird es seitens des Staates aber “noch mancher Anstrengung bedürfen”, im Gespräch mit dem Islam in Deutschland Formen einer institutionalisierten Militärseelsorge zu entwickeln. Diese dürfe einerseits dem Selbstverständnis dieser Religionsgemeinschaft nicht widersprechen. Andererseits sei eine Vergleichbarkeit mit der katholischen und evangelischen Militärseelsorge sicherzustellen. Aus Sicht des Militärbischofs muss der Grundsatz gelten, dass ein hauptamtlicher Militärimam mit seinen Rechten und Pflichten den katholischen und evangelischen Militärseelsorgern gleichzustellen ist. Über die Seelsorge für muslimische Soldaten hinaus müsse er dabei auch bereit sein, mit nichtmuslimischen Soldaten Gespräche zu führen und lebenskundlichen Unterricht anzubieten. Nach den Worten von Overbeck benötigen auch Muslime eine gute seelsorgliche Betreuung. Diese sei nicht nur auf psychologische Unterstützung zu begrenzen, sondern habe sich gerade auch den theologischen sowie welt- und lebensanschaulichen Fragen zu stellen. Dabei sei die Soldatenseelsorge “nie nur reduziert auf Gottesdienst, gemeinsame Gebetspraxis und Verkündigung”, sondern biete Lebenshilfe durch Bildungsangebote, Begleitung bei Auslandseinsätzen, Beratung in Krisensituationen und Unterstützung der Streitkräfte bei der ethischen Bildung durch Erteilung des lebenskundlichen Unterrichts. Overbeck, der zugleich Essener Bischof ist, äußerte sich in einem Gottesdienst anlässlich der Vollversammlung des Katholikenrats beim katholischen Militärbischof und der Bundeskonferenz der Gemeinschaft Katholischer Soldaten (GKS).
(KNA – qktln-89-00142)