Berlin (KNA) Die CDU wird sich auf dem kommenden Bundesparteitag wohl für ein teilweises Verbot der islamischen Vollverschleierung für Frauen aussprechen. “Wir wollen sie unter Ausschöpfung des rechtlich möglichen ebenso verbieten wie die Eheschließung mit Minderjährigen”, heißt es im Leitantrag der CDU-Spitze. Insgesamt liegen dem Parteitag Anfang Dezember in Essen sechs Anträge zur Frage der Vollverschleierung vor. Dabei empfiehlt die Antragskommission die Annahme von Initiativen, die sich gegen eine Vollverschleierung im öffentlichen Raum etwa für Beamte, in Schulen oder vor Gericht aussprechen. Die Grüne-Politiker Volker Beck und Gesine Agena wiesen die Forderungen aus der Union zurück. “Niemand darf Frauen vorschreiben, was sie aus religiösen Gründen anzuziehen haben, noch sie zwingen, sich auszuziehen.” Auch sie lehnten Burka und Niqab als Ausdruck eines patriarchalischen, frauenfeindlichen Gesellschaftsbilds ab. Die Entscheidung müssten aber die Frauen selbst treffen. “Nicht alles, was man falsch findet, kann man verbieten”, so die Grünen. Bayern hatte bereits im September mit Baden-Württemberg im Bundesrat ein Verbot der islamischen Vollverschleierung vor Gericht gefordert. Das Bundesinnenministerium arbeitet auf Bundesebene an einer Regelung im Rahmen einer Änderung des Bundesbeamtengesetztes und weiterer Vorschriften. Ein entsprechender Referentenentwurf aus dem Ministerium, der der Katholischen NachrichtenAgentur (KNA) vorliegt, sieht vor, dass Staatsdiener keine Kleidungsstücke tragen, “die eine offene Kommunikation unmöglich machen oder diese erschweren”. Bundesinnenminister Thoma de Maiziere (CDU) hatte dies bereits angekündigt, allerdings war er nicht der Forderung der damaligen CDUInnenminister von Berlin und Mecklenburg-Vorpommern gefolgt, die ein generelles Verbot gefordert hatten. Als weitere Maßnahme soll laut Referentenentwurf das Personalausweisgesetz sicherstellen, dass das Gesicht im Lichtbild eine klaren Abgleich ermöglicht. Im Bundeswahlgesetz soll festgelegt werden, das die Kleidung von Mitglieder von Wahlausschüssen die Kommunikation nicht behindert. Ebenso soll sich ein Wähler identifizieren lassen können. Schließlich soll die Straßenverkehrsordnung dahingehend geändert werden, dass bei einer automatischen Verkehrsüberwachung die Identität festzustellen ist.
(KNA – qllmm-89-00166)