Berlin (KNA) Die Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Gerda Hasselfeldt, begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zur Teilnahme muslimischer Mädchen am Schwimmunterricht. Gegenüber der “Bild”-Zeitung (Mittwoch) sagte Hasselfeldt: “Ich begrüße das eindeutige Urteil, da es klarstellt, dass die Verpflichtung muslimischer Mädchen zur Teilnahme am Schwimmunterricht nicht gegen die Religionsfreiheit aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt.” Hasselfeldt verwies zudem auf einen Beschluss der Landesgruppe auf der jüngsten Klausur in Kloster Seeon. “Das Urteil ist darüber hinaus ein wichtiges Signal, dass Religionsfreiheit nicht pauschal andere Rechte und Pflichten aushebelt. Damit bestätigt der Gerichtshof auch unsere Auffassung, dass Ausnahmen vom Schwimmunterricht aus falsch verstandener Toleranz der Integration und dem gesellschaftlichen Zusammenhalt schaden”, so Hasselfeldt. “Solche Ausnahmen zementieren zudem schon sehr früh eine Ungleichbehandlung von Mann und Frau, die in Deutschland keinen Platz hat”, betonte die CSU-Politikerin. Der Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hatte am Dienstag entschieden, dass muslimische Schülerinnen generell am gemeinsamen Schwimmunterricht teilnehmen müssen. Das Urteil liegt der Zeitung zufolge auf einer Linie mit einer höchstrichterlichen Entscheidung aus Deutschland, wo die Verfassungsbeschwerde einer Muslima gegen ein älteres Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2016 nicht zur Entscheidung in Karlsruhe angenommen worden war.
(KNA – rklll-89-00003)