Von Christoph Arens (KNA) Bonn (KNA) 1517: Für die Deutschen ist diese Jahreszahl fest mit der Reformation und dem Thesenanschlag Martin Luthers vor 500 Jahren verbunden. Doch gleich zu Beginn desselben Jahres gab es ein Ereignis, das für die islamische Welt eine ähnliche Weichenstellung bedeutete. Am 22./23. Januar 1517 fand in Raydaniyya in der Nähe von Kairo die entscheidende Schlacht zwischen dem Osmanischen Reich unter Sultan Selim I., dem Gestrengen, und den ägyptischen Mamluken unter Sultan Tuman Bay statt. “Es ging um nichts weniger als um die letzte Entscheidung im Konkurrenzkampf der drei großen muslimischen Mächte der Perser, Osmanen und Mamluken; es ging um die Vorherrschaft in der muslimischen Welt”, schreibt der Historiker Heinz Schilling in seinem im Februar erscheinenden Buch “1517. Weltgeschichte eines Jahres”. Zuvor hatte die türkische Flotte in einem ersten großen Seekrieg 1499 bis 1503 die Dominanz der christlichen Venezianer im östlichen Mittelmeer gebrochen. Im August 1514 wurden die Perser in Ostanatolien geschlagen. Und damit auf Jahrzehnte hin als Konkurrent um die religiöse und geostrategische Herrschaft ausgeschaltet. Seit dem Sommer 1516 starteten die Osmanen unter Sultan Selim persönlich ihren triumphalen Siegeszug gegen die Mamluken, der sie über Aleppo und Damaskus bis Kairo führte. Die Hauptstadt wurde in heftigen Straßenkämpfen erobert; es folgte eine dreitägige Raub- und Blutorgie, die auch in Europa für Angst sorgen sollte. Ausschlaggebend für den Erfolg war laut Schilling, dass die osmanischen Truppen in kurzer Zeit die neueste Militärtechnologie aus Westeuropa übernommen hatten, etwa Handfeuerwaffen und leichte Artillerie. Selim stand im Ruf eines rücksichtslosen orientalischen Despoten, der sich im Opiumrausch von den Strapazen des Soldatenlebens erholte. Der Sieg bei Kairo machte den Osmanen den Weg frei, um die nordafrikanische Küste bis ins westliche Mittelmeer zu erobern. Das Tor nach Arabien war aufgestoßen, zur Oberherrschaft über Mekka und damit zur Führungsmacht in der islamischen Welt. Von Ägypten aus wurden auch die Küstengebiete des Roten Meers und der Jemen unterworfen und mit einer Flotte die Portugiesen im Indischen Ozean angegriffen. Künftig hatte es die Christenheit mit einer offensiven Weltmacht zu tun, die bis Wien vorrückte und – zumindest bis zur Seeschlacht von Lepanto 1571 – auch das westliche Mittelmeer beherrschte. Eine türkische Besiedlung der unterworfenen Gebiete außerhalb Kleinasiens fand nicht statt. Stattdessen begnügten sich die Osmanen mit indirekter Herrschaft und setzten Paschas ein, die halbwegs selbstständig die Provinzen ausbeuten konnten. Schon im 17. Jahrhundert begannen die Osmanen deshalb, die Kontrolle über Ägypten wieder zu verlieren, so dass die alte Mamluken-Elite wieder an Einfluss gewann. Wichtiger noch als die politische Inbesitznahme waren die religiösen Konsequenzen des Sieges: Besiegelt wurde nämlich das Ende des seit zweieinhalb Jahrhunderten in Kairo residierenden Abbasidenkalifats. Den letzten Abbasiden-Kalifen, die höchste geistliche Autorität des sunnitischen Islam, deportierte Selim nach Istanbul, wo er ohne Nachfolger starb. Allerdings taten sich die türkischen Sultane schwer, den Titel selbst zu übernehmen. Denn ein Kalif konnte eigentlich nur aus dem arabischen Stamm des Propheten kommen. Stattdessen bezeichneten sie sich zunächst nach außen lieber als “Befehlshaber der Gläubigen” und als “Nachfolger des Propheten als Beherrscher der Welt”. Der Scherif von Mekka hatte Selim I. außerdem bereits 1517 den Ehrentitel eines “Beschützers der Heiligen Städte von Mekka und Medina” verliehen. Diese drei Titel zählten seither zur Herrschertitulatur der osmanischen Sultane. Dem Abendland gegenüber trat der Sultan Abdülhamid I. erstmals 1774 als Kalif auf. Die Osmanen reklamierten seit dem 19. Jahrhundert, dass das Kalifat bereits 1517 von den Abbasiden auf die Osmanen übergegangen sei. 1924, zwei Jahre nach dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches, beendete die Große Türkische Nationalversammlung das osmanische Kalifat.
(KNA – rklls-89-00197)