Jerusalem (KNA) Religionsgerichte in Israel könnten künftig auch in zivilen Streitfragen zum Einsatz kommen. Ein Gesetzentwurf sieht laut einem Bericht der Tageszeitung “Haaretz” (Dienstag) vor, jü- dischen, islamischen und drusischen Religionsgerichten die Befugnis zu erteilen, bei Zivilklagen als Schiedsrichter zu vermitteln. Über den Entwurf könnte den Angaben zufolge bereits in den kommenden Tagen im Parlament diskutiert werden. Der Vorsitzende der Organisation Israel Movement for Reform and Progressive Judaism (IMPJ), Rabbiner Gilad Kariv, bezeichnete das Vorhaben als gefährlich. Das Gesetz fördere unerlaubten Druck auf israelische Staatsbürger, vor Religionsgerichten statt vor Zivilgerichten zu erscheinen. Dies sei besonders für geschiedene Frauen problematisch, die eine Umsetzung von Scheidungsvereinbarungen gerichtlich durchsetzen wollten. Kritik an dem Entwurf kam auch von Frauenrechtsorganisationen. Bei Rabbinergerichten seien keine Frauen als Richterinnen oder Rechtsberaterinnen vertreten, weshalb Entscheidungen durch eine männlich-strengreligiöse Sicht dominiert seien und einseitig gegen Frauen ausfielen. Die Initiatoren wiesen die Kritik zurück. Es gehe nicht um religiösen Zwang oder religiöse Strafen. Die Thora sehe vor, dass zunächst alle Möglichkeiten nach religiösem Recht ausgeschöpft würden, bevor sich eine Streitpartei an eine zivile Instanz wende.
(KNA – rkmkr-89-00014)