Berlin (KNA) Der Bundestag hat sich am späten Donnerstagabend in Erster Lesung mit dem teilweisen Verbot der Vollverschleierung befasst. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung “zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung” wird von Beamtinnen und Soldatinnen verlangt, “dass sie bei Ausübung ihres Dienstes oder bei Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug ihr Gesicht nicht verhüllen”. Zu der Gesetzesinitiative gab es keine Aussprache. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben. Der Entwurf wurde an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Die Verhüllung etwa durch eine Niqab oder Burka stehe einer vertrauensvollen Kommunikation im Wege und widerspreche der staatlichen Verpflichtung zur weltanschaulichen Neutralität, heißt es zur Begründung. Eine Änderung des Bundeswahlgesetzes sieht ferner ein entsprechendes Verbot für die Mitglieder der Wahlausschüsse und Wahlvorstände vor. Das Verhüllungsverbot soll auch für das Lichtbild im Personalausweis gelten. Ferner sollen Frauen zum amtlichen Abgleich der Personalien etwa bei Kontrollen oder Wahlen ihr Gesicht zeigen müssen. Ein vollständiges Verbot der Vollverschleierung hatte Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) abgelehnt, da es mit der Verfassung nicht vereinbar sei.
(KNA – rknkt-89-00222)