Leverkusen (KNA) Beim Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) können ab sofort auch Muslime und andere Nichtchristen Schützenkönig werden. Außerdem dürfen homosexuelle Schützenkönige mit ihren Lebenspartnern als Königspaar auftreten. Das hat der katholische Schützenverband am Sonntag in Leverkusen mit großer Mehrheit beschlossen. In den letzten Jahren hatte es mehrfach Diskussionen um muslimische und homosexuelle Schützenkönige gegeben. Beispielsweise hätte laut Satzung ein türkischstämmiger Schützenkönig im westfä- lischen Werl als Muslim gar nicht Mitglied werden, geschweige denn den Thron besteigen dürfen, da das nur Christen vorbehalten war. Ähnlich großen Wirbel verursachte ein Schützenkönig in Münster: Statt einer Frau nahm er seinen langjährigen Lebenspartner mit auf den Königsthron. Nach diesen und ähnlichen Fällen hatte der Verband mit seinen rund 400.000 Mitgliedern einen neuen “Orientierungsrahmen” entworfen, der jetzt von der Bundesvertreterversammlung verabschiedet wurde. Zu dem Rahmen gehört auch “ein klares Bekenntnis zu den christlichen Wurzeln und Traditionen”, verbunden mit einer “umfassenden Bereitschaft zum Miteinander mit Hinzugekommenen aus anderen Kulturkreisen”. Das Schützen-Parlament gebe damit seinen 1.300 Bruderschaften “ein lebensnahes Profil, wie es Papst Franziskus für alle kirchennahen Gruppierungen einfordert”, erklärte der Verband. Zugleich wolle man die Verantwortung der Ortsvereine stärken, hieß es weiter: “Die lokalen Bruderschaften entscheiden frei, wer aufgenommen wird und damit auch Schützenkönig werden kann. Danach ist auch die Mitgliedschaft von Nichtchristen in Zukunft möglich, sofern diese sich glaubhaft zu den Zielen der Bruderschaften bekennen.” Bundespräses Robert Kleine erklärte, mit Blick auf Zuwanderung und die Aufnahme von Flüchtlingen sei es wichtig, dass die christlichen Schützen “jeden Menschen als Geschöpf Gottes anerkennen und ihm mit Achtung begegnen”. Erforderlich sei auch ein klares Bekenntnis zur Kirche, denn wer Angehörige anderer Religionsgemeinschaften aufnehmen wolle, müsse wissen, wofür er selbst einstehe. Ein strenggläubiger Muslim etwa, “der ein Problem mit dem Glauben an die Dreifaltigkeit hat, wird sicherlich nicht in einen Verein eintreten, der die Sitzungen mit dem Kreuzzeichen beginnt”, so der Kölner Dom- und Stadtdechant ein. Grundsätzlich böten die Neuerungen die Chance, “auch mit Menschen über den Glauben ins Gespräch zu kommen, die wir in gemeindlichen Kontexten so nicht erreichen würden”, sagte Kleine. Zur Frage nach homosexuellen Schützen betonte Bundesschützenmeister Emil Vogt, diese hätten “selbstverständlich alle Mitgliedsrechte und Mitgliedspflichten, einschließlich der Möglichkeit, die Kö- nigswürde zu erringen”. Ein früherer Beschluss, der untersagt hatte, mit dem Lebenspartner als Kö- nigspaar aufzutreten, wurde förmlich aufgehoben. Angewandt worden sei dieser Beschluss aber schon länger nicht mehr. In einer ersten Reaktion begrüßte der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) den Beschluss als “wichtiges Signal in die katholische Vereinslandschaft insgesamt”. Jetzt müsse diese neue Offenheit aber auch überall in den Vereinen gelebt werden.
(KNA – rknlm-89-00055)