Köln (KNA) Der Zentralrat der Muslime (ZMD) zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Kopftuch am Arbeitsplatz. Das Urteil stehe im Widerspruch zu der Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts, das Lehrerinnen das Tragen des Kopftuches grundsätzlich erlaubt hatte, erklärte der Verband am Dienstag in Köln. Im Kern bedeute der Richterspruch eine Abkehr von verbrieften Freiheitsrechten. “Wenn Frauen sich zwischen ihrer religiösen Überzeugung und ihrer beruflichen Tätigkeit entscheiden müssen, sind die Diskriminierungsverbote, die Gleichbehandlungsgebote und die individuellen Freiheitsrechte, die das Fundament europäischer Verfassungen und Gesetzgebungen verkörpern, nicht das Papier wert, auf dem sie stehen”, so der ZMD, der dem Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland angehört. Die Richter des EuGH könnten mit ihrer Entscheidung das Tor dafür geöffnet haben, dass muslimische Frauen in Europa weiter Diskriminierungen ausgesetzt würden.
(KNA – rknlo-89-00134)