Washington (KNA) Die Neufassung des US-Einreiseverbots für Bürger aus sechs muslimisch geprägten Staaten ist nach Hawaii auch in Maryland gescheitert. In beiden US-Bundesstaaten verhängten Richter eine einstweilige Verfügung, die landesweit gilt. Während das Gericht in Maryland nur einen Teil der Verfügung von US-Präsident Donald Trump stoppte, hielt ein Bundesrichter in Hawaii das gesamte Dekret auf. Die Exekutivanordnung Trumps sollte an diesem Donnerstag in Kraft treten. Trump reagierte empört auf die Urteile. Es handele sich um einen “beispiellosen Fall richterlicher Kompetenzüberschreitung”, sagte Trump bei einer Kundgebung vor Anhängern am Mittwochabend (Ortszeit) in Nashville. In Maryland hatte Richter Theodore D. Chuang bei seiner Urteilsbegründung darauf verwiesen, dass die Wirkung des Dekrets darauf hinauslaufe, Muslime insgesamt an der Einreise in die USA zu hindern. Bundesrichter Derrick Watson in Hawaii erklärte, es seien “nicht reparable Verletzungen” von Rechten der Betroffenen zu befürchten gewesen. Die entsprechende Klage war von dem Insel-Bundesstaat und 13 weiteren US-Staaten unterstützt worden. Damit erleidet der zweite Versuch eines US-Einreisestopps aus muslimischen Staaten das gleiche Schicksal wie der erste Ende Januar. Dieser war vor einem Bundesgericht in Washington gestoppt worden. Statt Berufung vor dem obersten Verfassungsgericht einzulegen, beauftragte Trump damals das Justizministerium, eine überarbeitete Version vorzulegen. Vor allem wurde darin der Irak von der Liste der betroffenen Staaten gestrichen. Nach der neuerlichen Niederlage vor Gericht versprach Trump seinen Anhängern, zu der ursprünglichen Fassung zurückzukehren. “Die Gefahr ist klar, das Recht ist klar, die Notwendigkeit für meine Anordnung ist klar”, so Trump. Er deutete an, nun das Verfassungsgericht anzurufen. Bei einem möglichen Patt zwischen den derzeit vier konservativen und vier liberalen Richtern hätte die einstweilige Verfügung Bestand. Richter Watson schrieb in seiner 43 Seiten langen Begründung, jeder “vernünftige, objektive Betrachter, der den historischen Kontext kennt, die zeitgenössischen öffentlichen Stellungnahmen und spezifische Folge an Ereignissen, die zu diesem Erlass führte, würde zu dem Schluss kommen, dass sich diese Anordnung gegen eine bestimmte Religion richtet”. Es sei nicht stichhaltig zu argumentieren, nur weil sich das Dekret nicht gegen alle Muslime richte, diskriminiere es nicht eine Religion.
(KNA – rknlq-89-00140)