Wien/Sankt Gerold (KNA) Ja zu Integration, aber Nein zu einem generellen Verhüllungsverbot: Diese Positionierung zum geplanten Integrationsgesetz in Österreich haben die Bischöfe des Landes bei ihrer Frühjahrsvollversammlung im Stift Sankt Gerold in Vorarlberg bekräftigt. Sie kritisieren gegenwärtige “Engführungen der öffentlichen Debatte auf gesetzliche Bekleidungsvorschriften”, etwa zum islamischen Kopftuch oder zur Burka. Es brauche eine “umfassende, differenzierte und realistische Sicht” auf alle Aspekte einer nachhaltigen Integration. Zum geplanten gesetzlichen Verhüllungsverbot begründet die Bischofskonferenz ihre schon in der Vorwoche geäußerte Kritik. Es gehe in dieser Frage “um das hohe Gut der persönlichen Freiheit”. Ihr sei im Zweifelsfall “gerade in unserer Gesellschaftsordnung der Vorzug zu geben”. Dass Integration die Bereitschaft zu Kommunikation voraussetzt, teilen die Bischöfe: “Wir leben in einer Kultur des offenen Gesichts, die nicht zuletzt in diesem Punkt auch christlich geprägt ist.” Vollverschleierung im öffentlichen Raum sei daher ein “gesellschaftlich unerwünschtes Verhalten”. Statt eines allgemeinen Verbots schlagen die österreichischen Bischöfe vor, klar zu regeln und zu begründen, in welchen konkreten Fällen das Gesicht zu zeigen ist, etwa in der Schule und bei Gericht. Auch müsse gewährleistet sein, dass “niemand aus welchen Gründen auch immer zu einer verhüllenden Bekleidung gezwungen” wird, “noch dazu, wenn sich dieser Zwang nur gegen Frauen richtet”. Wer als Flüchtling in Österreich nach Verfolgung oder Lebensgefahr durch Krieg Aufnahme findet, braucht, so die Bischöfe weiter, auch Unterstützung bei der Integration, die für ein friedliches und menschenwürdiges Zusammenleben notwendig sei. Dies stehe auch in Einklang mit der Tradition Österreichs, friedliches Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Sprache, Nationalität und Religion zu ermöglichen. Als zentral für eine gelingende Integration nennen die Bischöfe den Spracherwerb. Zu vermitteln seien auch die Grundsätze der Staats-, Rechts- und Gesellschaftsordnung, zu denen Österreich als demokratischer Rechtsstaat verpflichtet sei. “Wer nach Österreich kommt und hier leben will, muss die unbedingte Geltung der Menschenrechte, der Religionsfreiheit und der gleichberechtigten Stellung von Mann und Frau anerkennen.” Die Bischofskonferenz ermuntert auch zu persönlichem Kontakt mit Flüchtlingen und Zuwanderern. Persönliche Begegnung sei der meistversprechende Weg für eine nachhaltige Integration.
(KNA – rknlr-89-00061)