Berlin (KNA) Nach Auffassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) könnten ehemalige Taliban-Kämpfer in Deutschland einen Schutzstatus erhalten.
Aufgrund drohender Folter oder Todesstrafe in Afghanistan könnten die Islamisten sogar Asyl in Deutschland erhalten, berichtet die Zeitung “Die Welt” (Donnerstag). Zudem sorge ein Ermittlungsverfahren wegen Taliban Mitgliedschaft für einen Abschiebestopp selbst bei ausreisepflichtigen, terrorverdächtigen Afghanen.
“Die Mitgliedschaft bei den Taliban als solche kann nicht zu einer positiven Entscheidung über den Asylantrag führen”, zitiert die Zeitung einen Sprecher des Bundesamtes. Bei drohenden Menschenrechtsverletzungen wegen einer früheren Mitgliedschaft könne jedoch “im Einzelfall eine Schutzgewährung in Betracht kommen”. Allein die Zugehörigkeit zu den Taliban sei kein Ausschlussgrund von internationalem Schutz, da die Taliban als solche von den Vereinten Nationen nicht als terroristische Organisation eingestuft werden, so der Sprecher weiter. Bei Beteiligung an Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit läge jedoch ein Ausschlussgrund vor.
In solchen Fällen könne der Betroffene auch keine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Zahlreiche afghanische Flüchtlinge bezeichnen sich laut dem Bericht inzwischen bei Asylgesprächen als ehemalige Taliban-Kämpfer. Das Bundesamt hat demnach eine vierstellige Zahl von Verdachtsfällen an die deutschen Sicherheitsbehörden gemeldet. Einige der Afghanen, die teilweise behaupten, als Jugendliche von den Islamisten zwangsrekrutiert worden zu sein, hofften offenbar, so einer Abschiebung zu entgehen.
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe ermittelt laut Informationen der “Welt” derzeit gegen 48 Verdächtige wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung der Taliban-Bewegung, die in Deutschland als terroristische Organisation verboten ist. Es habe sechs Festnahmen gegeben; in vier Fällen wurden die Taliban-Verdächtigen bereits angeklagt. Am Mittwoch begann in Berlin der erste Prozess gegen ein früheres mutmaßliches Taliban-Mitglied.
(KNA – rkomq-89-00216)