Berlin (KNA) Der Berliner Senat will die Umsetzung des Neutralitätsgesetzes an den Schulen präzisieren.
Es gebe dort eine “große Verunsicherung” darüber, inwieweit Lehrkräfte religiöse Symbole tragen dürften, sagte Bildungsstaatssekretär Mark Rackles am Donnerstag. Im Abgeordnetenhaus bekräftigte er die Absicht des Senats, eine “Handreichung” dazu zu veröffentlichen.
Nach dem Berliner Neutralitätsgesetz dürfen bestimmte staatliche Bedienstete keine Kleidungs- und Schmuckstücke tragen, die demonstrativ für eine religiöse oder politische Position stehen. Anlass der jüngsten Debatte darüber ist der Fall einer evangelischen Lehrerin an einer staatlichen Schule. Per Dienstanweisung wurde ihr untersagt, ein Kreuz an einer Halskette zu tragen.
Nun geht es darum, inwieweit sie auch ein Fischsymbol an einer Halskette nicht tragen darf. Der Fisch war vor allem im frühen Christentum ein verbreitetes Symbol für Jesus Christus. Rackles betonte, in dem Fall sei “der Fisch als solcher kein Problem”. Es gehe um das “Gesamtverhalten” der Lehrerin. Es habe zu einer “Eskalation” in der Schule geführt. Rackles äußerte sich “froh über den Einzelfall”.
Er zeige, dass es bei dem Thema nicht nur um den Islam gehe. Bei solchen Symbolen sei “immer die Frage, wie es getragen wird und zu welchem Zweck”, erläuterte der Staatssekretär. Deshalb solle die Handreichung “keine Liste mit Symbolen” aufführen. Ziel sei, den Sinn des Neutralitätsgesetzes nach Schulformen abgestuft zu präzisieren. Der Staatssekretär betonte, die Grundschulen müssten von einer “Überwältigung durch religiöse oder politische Parteinahme” seitens der Lehrkräfte freigehalten werden. Anders sei das Neutralitätsgesetz etwa an Berufsschulen anzuwenden, wo die Schüler bereits “gereifte Persönlichkeiten” seien.
Rackles äußerte sich auch zu der Frage, warum das Land Berlin gegen das Kopftuch-Urteil des Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg vom Februar keine Revision einlegte. Das Gericht sprach einer abgelehnten muslimischen Lehramtsbewerberin wegen Ungleichbehandlung eine Entschädigung zu. Der Staatssekretär erklärte, bei dem Einstellungsverfahren habe die Schulbehörde einen “Fehler in der Beratung” gemacht. Deshalb sei der Fall ungeeignet für eine grundsätzliche Überprüfung des Neutralitätsgesetzes.
Eine weitere juristische Klärung sei jedoch sinnvoll, betonte Rackles. Er wandte sich gegen eine Tendenz der Richter, die Klärung von Streitfällen mit Blick auf das Neutralitätsgesetz “in die Schulen zu verlegen”. Die Konflikte seien “teilweise massiv”, so Rackles. Nach seinen Angaben wurden in den vergangenen Jahren “vielleicht vier Fälle” bekannt, in denen der Schulfriede gestört worden sei.
(KNA – rkpls-89-00070)