Frauenrechtlerin Ates verteidigt Berliner Neutralitätsgesetz

Wiesbaden (KNA) Seyran Ates, Rechtsanwältin, Frauenrechtlerin und Moscheegründerin, hat das Berliner Neutralitätsgesetz gewürdigt.

Es sei “großartig”, sehr ausgewogen und der aktuellen Situation angemessen, sagte sie am Freitag in Wiesbaden. In dieser Woche war bekannt geworden, dass die Anwältin das Land Berlin gegen die Klage einer Grundschullehrerin vertritt, die aufgrund ihres Kopftuchs an eine Berufsschule versetzt wurde und darin eine Diskriminierung aus religiösen Gründen sieht. Ates führte aus, der Staat müsse sich aus religiösen Fragen “so weit wie möglich heraushalten”.

Das gelte insbesondere in der momentanen “aufgeheizten Stimmung”. Die islamische Welt sei gespalten in der Frage, ob das Kopftuch eine religiöse Pflicht oder ein politische Statement sei. Wenn in dieser Situation eine Frau mit Kopftuch als Staatsbedienstete auftrete, “bricht der Staat seine Neutralität und bezieht Position”.

Ates steht derzeit unter Personenschutz, da sie nach der Gründung einer liberalen Moschee in Berlin Morddrohungen erhält. Dass dies nötig sei, zeige, wie stark die Gesellschaft polarisiert sei, erklärte die Publizistin. Dennoch habe sie den Fall gerne angenommen. Nach ersten Morddrohungen, die sie bereits 2006 erhalten habe, habe sie sich zurückgezogen. “Aber das Schweigen macht mich krank.”

Es gehe ihr nicht um eine Verunglimpfung von Frauen, die das Kopftuch tragen wollten, betonte Ates. Eine Kopftuchträgerin könne demokratischer eingestellt sein als andere. Es brauche jedoch rechtliche Klarheit, und der aktuelle Fall könne ihrer Einschätzung nach bis vor das Bundesverfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof gehen. – Ates äußerte sich bei der Konferenz “Sicherheit und Migration” des Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam (FFGI) und des hessischen Justizministeriums.

(KNA – rksls-89-00135)