Berlin (KNA) Der Bundesrat hat am Freitag ein Verbot von Gesichtsverhüllung bei Autofahrern beschlossen.
Die Regelung gilt auch für Burka und Nikab. Wie aus der Erläuterung der Ausschüsse hervorgeht, soll die Straßenverkehrsordnung um eine Vorschrift ergänzt werden “nach der eine Verdeckung oder Verhüllung des Gesichts der das Kraftfahrzeug führenden Person zur Gewährleistung der Identitätsfeststellung verboten ist”. Unter das Verbot fallen demnach das Tragen von Masken, Schleiern und Hauben, die das ganze Gesicht oder wesentliche Teile wie Augen, Nase, Mund verdecken. Mit Blick auf die fünfte Jahreszeit müssten sich Karnevalisten wappnen.
Als Bußgeld sind 60 Euro vorgesehen. Das Verbot soll laut Bundesverkehrsministerium eine effektive Verkehrsüberwachung ermöglichen, die mehr und mehr automatisiert, beispielsweise von sogenannten Blitzern, durchgeführt wird. Ausgenommen von der Neuregelung sind Motorradfahrer aufgrund der Helmpflicht. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) sieht in der Entscheidung das Resultat eines “Rechtsrucks” in Deutschland, durch den Muslime immer mehr als Gefahr wahrgenommen und der Gesetzgeber unter Druck gesetzt werde, “auf diese vermeintliche Gefahr zu reagieren”. Besonders in Wahlkampfzeiten mache sich dies bemerkbar.
Es gehe hierbei nicht um Sicherheit im Straßenverkehr, sondern um Symbolpolitik. “Diese zeigt sich darin, dass in Bereichen Gesetze erlassen werden, für die es gar keinen Regelungsbedarf gibt”, erklärte die stellvertretende Vorsitzende Nurhan Soykan auf Anfrage der Katholischen NachrichtenAgentur (KNA). “Uns ist kein Fall bekannt, in der eine Burkaträgerin oder Nikabträgerin einen Unfall verursacht hat, der auf Ihre Bedeckung zurückzuführen ist.”
(KNA – rktmm-89-00101)