Frankfurt (KNA) In der Debatte über einen möglichen muslimischen Feiertag in Deutschland hat sich ein Kirchenrechts-Experte skeptisch gezeigt.
Islamischen Feiertagen fehle es “im hiesigen Kulturkreis auch an einer geschichtlich überkommenen Verankerung in der Alltagskultur der Mehrheitsgesellschaft, die Überschreibungen des religiösen Sinngehaltes erlauben”, schreibt der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hans Michael Heinig, in der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” (Donnerstag). Ohne solche Potenziale könne ein allgemeiner islamischer Feiertag “Skepsis und Ablehnung” gegenüber der Religion befördern. Denn es träten dann nur die “spezifisch religiösen Sinngehalte” in das öffentliche Bewusstsein, so der Göttinger Staatskirchenrechtler.
Wenn aber schon die “christliche Deutung des Kreuzesgeschehens als Opfertod” zunehmend unverstanden bleibe, dürften zum Beispiel das Tieropfer oder striktes Fasten “erst recht religionskulturelles Befremden” hervorrufen. Heinig bezeichnete Feiertage allgemein als “Gegenstand der Identitätspolitik einer politischen Gemeinschaft”. Die Diskussion über einen muslimischen Feiertag könne Anlass sein, “nach den Restbeständen des Verbindend-Allgemeinen der politischen Gemeinschaft zu fragen”. Der Feiertagskalender sei überkommen. Wenn man schon über Neuerungen nachdenke, solle man sich eher vom “maßvollen zivilreligiösen Pathos” leiten lassen.
Die Debatte hatte sich an einem Auftritt von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) in Wolfenbüttel zum Thema Leitkultur entzündet. Dort habe er einen Gedanken aufgegriffen, “in Regionen mit einem sehr hohen Anteil von Muslimen über einen muslimischen Feiertag zu diskutieren”, so der Minister. Dies sei aber kein Vorstoß oder Vorschlag für einen muslimischen Feiertag. Auch der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, präzisierte kürzlich seine Äußerung zu muslimischen Feiertagen: Er habe weder einen gesetzlichen Feiertag für Muslime gefordert, noch werde er ihn anregen. Wenn aber in Gegenden mit hohem Anteil an frommen Muslimen Regelungen für die Ausübung islamischer Feiertage hinzukämen, “würde das nicht die christliche Tradition unseres Landes verraten”.
(KNA – rlkmq-89-00003)