Zentralrat der Muslime kritisiert Gerichtsentscheidung

Berlin (KNA) Der Zentralrat der Muslime in Deutschland hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zum islamischen Religionsunterricht kritisiert.

Dadurch werde “dem unbestrittenen Bedarf der muslimischen Kinder in den Schulen in Nordrhein-Westfalen keine sichere Zukunftsperspektive” geboten, hieß es am Freitag in einer Stellungnahme. Es sei abermals eine wichtige Chance vertan worden, ein sicheres und verfassungsrechtlich stabiles Modell zu schaffen.

Das Gericht hatte am Donnerstag in einem Revisionsverfahren entschieden, dass sowohl der Zentralrat der Muslime als auch der ebenfalls betroffene Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland weiterhin nicht als Religionsgemeinschaft anzusehen sind. Danach hätten sie keinen Anspruch auf die Einführung eines allgemeinen islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen nach ihren Grundsätzen, hieß es. Die beiden Verbände hatten auf Einführung eines allgemeinen islamischen Religionsunterrichts an Schulen in NRW geklagt. Dazu müssen sie vom Staat als Religionsgemeinschaft anerkannt sein.

Wegen der fehlenden Anerkennung hat das Land 2012 einen provisorischen Islamunterricht eingeführt, an dem derzeit etwa 20.000 Schüler teilnehmen.

(KNA – rlllk-89-00007)