Leipzig (KNA) Das Verbot des salafistischen Vereins “Die Wahre Religion” gilt endgültig.
Das von Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) 2016 erwirkte Vereinigungsverbot sei bestandskräftig, erklärte das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in Leipzig. Zwei Vereinsmitglieder, darunter der Gründer, hatten gegen das Verbot geklagt. Die Richter stellten das Verfahren jedoch ein, nachdem die nicht erschienene Klägerseite in der laufenden Verhandlung per Fax mitteilte, dass sie die Klage zurückziehe. Der Verein hatte in einer bundesweiten “Lies!”-Aktion seit 2011 an Passanten in Fußgängerzonen Gratis-Ausgaben des Koran verteilt.
Im Oktober 2016 stellte das Bundesinnenministerium per Verfügung fest, dass sich die Vereinigung “Die wahre Religion” alias “LIES! Stiftung” gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richte. Mit Bekanntgabe des Verbots waren Ende 2016 bundesweit rund 190 Wohnungen, Büros, Moscheen und eine Lagerhalle durchsucht worden. Dabei wurden neben anderen Beweismitteln auch Koran-Ausgaben beschlagnahmt.
(KNA – rlmlt-89-00080)