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Religiöse Minderheiten ohne rechtlichen Status in der Türkei

26. November 2019
Konfessionen, Religiöse Minderheiten, Schulen, Türkei
Klassenzimmer. Foto: Pixabay

Berlin (KNA) Religiöse Minderheiten haben in der Türkei kaum Einfluss auf den Religionsunterricht an staatlichen Schulen. Syriakisch-orthodoxen, chaldäisch-katholischen und weiteren syrischen Konfessionen fehlt ein rechtlicher Status und sie dürfen auch keine Geistliche ausbilden, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion hervorgeht.

Die Abwahl des verpflichtenden sunnitisch-islamischen Religionsunterrichts sei für syrische Schüler aber möglich, hieß es. So bestünden für die syrischen Sprachen seit Anfang der 2000er Jahre keine Einschränkungen mehr. An staatlichen Schulen könnten Schüler keinen Aramäisch-Unterricht bekommen. Kurdische Sprachen böten diese aber an.

Mit Blick auf die Situation des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel begrüße die Bundesregierung, dass seit 2018 ein Teil der von den syriakischen Gemeinden beanspruchten Grundstücke an sie zurückgegeben worden sei. Die Regierung habe aber keine Kenntnis über die genaue Anzahl. Probleme waren entstanden, als 2014 mehrere kleine Dörfer in die Stadt Midiyat in der Provinz  Mardin eingemeindet wurden – darunter auch der Stiftungsbesitz. Dieser fiel daraufhin an die  Diyanet, die türkische Religionsbehörde. Das hatte zu zahlreichen internationalen Protesten geführt.

© KNA. Alle Rechte vorbehalten. (KNA - tllmp-89-00147)
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