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Kirchen in Ägypten einigen sich auf Personenstandsgesetz

27. Februar 2020
Ägypten, Kirche, Personenstandsgesetz
Kirche. Bild auf Pixabay.

Kairo (KNA) Orthodoxe, protestantische und katholische Kirchen in Ägypten haben sich auf einen Entwurf zur Neuordnung des Personenstandsgesetzes für Nichtmuslime geeinigt. Der Gesetzentwurf soll im März beim ägyptischen Justizministerium eingereicht werden, bevor er zur Abstimmung ins Parlament gelangt, berichtete die Onlinezeitung “Egypt Independent” unter Berufung auf einen Rechtsberater der koptisch-orthodoxen Kirche.

Demnach gab es zwischen den verschiedenen Kirchen minimale Unstimmigkeiten über den genauen Wortlaut des Textes, nicht jedoch über dessen Grundlagen. Zu den Unstimmigkeiten gehörten laut Bericht die Terminologie in Bezug auf Scheidung und Eheannullierung. Der Text des Entwurfs soll auch ins Lateinische übersetzt werden. Zuvor hatte der Vatikan als letzte Partei dem Entwurf die noch ausstehende Zustimmung erteilt, berichtete das koptisch-ägyptische Nachrichtenportal “Watani”.

Das neue Gesetz soll laut Berichten Fragen der Eheschließung, Eheverträge und Scheidungen  regeln, um damit der unter Christen verbreiteten Praxis des Konfessionswechsels im Fall von Scheidungen ein Ende zu bereiten. Gleichzeitig sollen Bestimmungen für Ehenichtigkeitsverfahren und Scheidungen milder gestaltet werden, so das Portal unter Berufung auf Mitglieder des Gesetzesausschusses.

Unter anderem sieht der Entwurf demnach vor, Scheidungen zuzulassen, wenn ein Partner den  anderen über einen Zeitraum von drei Jahren verlassen hat. Im Fall von gemeinsamen Kindern wird der Zeitraum auf fünf Jahre festgelegt. Der Tatbestand des Ehebruchs als Scheidungsgrund soll auf virtuellen Ehebruch ausgeweitet werden. Gleichzeitig sollen Männer und Frauen in Erbangelegenheiten gleichgestellt werden. Einzelne Bestimmungen des Gesetzentwurfs sind demnach nur für  bestimmte Kirchen gültig.

Ermöglicht hat die Schaffung eines eigenen Statusgesetzes für Ägyptens Christen der Artikel 3 der 2014 verabschiedeten Verfassung des Landes. Nach Zustimmung aller Kirchen soll der Entwurf dem Justizministerium zur Revision vorgelegt und dann zur Abstimmung vor das Parlament gebracht  werden.

© KNA. Alle Rechte vorbehalten. (KNA - kkmmq-89-00155)
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