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Immer neue Diskussionen über Religion und Staat in Frankreich

23. April 2021
Elsass, Frankreich, interreligiöses Zusammenleben, Laizität, Moscheebau, Straßburg
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Moscheestreit stellt auch Kirchenverträge im Elsass infrage

Ein Streit um die Finanzierung einer Straßburger Großmoschee hat für einen Strudel gesorgt, der plötzlich auch das 200 Jahre alte Abkommen von Staat und Kirchen in Elsass-Lothringen bedroht. Die Bischöfe sind alarmiert.

Von Alexander Brüggemann (KNA)

Paris/Straßburg (KNA) Die Diskussion kam einigermaßen aus dem Nichts, respektive aus der Lokalpolitik. 2,5 Millionen Euro Bauzuschuss sollte die neue Eyyüb-Sultan-Moschee von den grünen Straßburger Stadtbehörden erhalten. Doch es erhoben sich Proteste. Der Träger, die türkischstämmige Vereinigung Milli Görüs, gilt als wenig staatstragend – zumindest nicht, was westliche Staaten angeht. Straßburg gehört zudem zu den Hochburgen des Islamismus in Frankreich. Die Wogen der Diskussion schwappten hoch; sie erfassten bald das ganze Land – und plötzlich auch das Verhältnis von Staat und Kirchen.

Nationales Öl ins örtliche Feuer goss der Grand Orient de France (GOdF), eine der ältesten Freimaurer-Großlogen Europas. Sie gab beim Meinungsforschungsinstitut Ifop eine Umfrage mit mehreren Stimmungsindikatoren in Auftrag. Und nicht nur, dass sich 81 Prozent der Bewohner von Elsass und Lothringen gegen eine staatliche Finanzierung der Moschee aussprachen, die als die größte in Europa angelegt ist. Eine knappe Mehrheit von 52 Prozent votierte zudem für eine Abschaffung des Konkordats; also jener Vereinbarung, die Napoleon 1801 zum Ende des Kirchenkampfes der Französischen Revolution mit dem Papst schloss und damit das zerstörte Verhältnis von Staat und Kirche auf eine neue, strenge, aber durchaus tragfähige Grundlage stellte.

Zwar kündigte die laizistische Dritte Republik das Konkordat 1905 und vollzog für Frankreich eine strikte Trennung von Staat und Kirche. Allerdings gehörten Elsass und Lothringen zwischen den Kriegen von 1870/71 und 1914/18 zu Deutschland – so dass der Vertrag dort bis heute in Kraft ist. Katholische, reformierte und lutherische Kirche sowie das Judentum als 1802/08 staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften profitieren so von Staatsgehältern für Geistliche – sowie eben von Bauzuschüssen.

Auch Moscheegemeinden können letzteres auf entsprechenden Antrag hin und mit den üblichen politischen Genehmigungsverfahren tun. Staatsgehälter für Imame – als eine nachträgliche Ausweitung des Konkordats auf den Islam – hat der Verfassungsrat 2013 ausgeschlossen. Die Straßburger Milli-Görüs-Gemeinde zog ihren Antrag auf den Zuschuss schließlich zurück. Doch die bald landesweit geführte Laizismus-Debatte verselbstständigte sich und erhielt zuletzt die Schlagseite „Kirche und unberechtigte Privilegien“. Schließlich gebe es im Elsass nur mehr fünf Prozent praktizierende Katholiken; landesweit seien es gar nur noch zwei Prozent.

Bischöfe und Kirchenvertreter sind alarmiert. „Eine Umfrage über das Konkordat mitten in einer aufgeheizten Debatte über diese eine Moschee zu beauftragen, das kann man schon kritisieren“, meint der Präsident der Union der protestantischen Kirchen von Elsass und Lothringen (UEPAL), Christian Albecker. Der Staat-Kirche-Vertrag sei Garant für die „friedlichen Beziehungen“ zwischen den Religionsgemeinschaften und mit den staatlichen Institutionen. Zudem verbessere er das Sozialversorgungssystem und sorge für zwei zusätzliche Feiertage.

Auch der Straßburger katholische Erzbischof Luc Ravel verteidigte das Konkordat. Es fehle dadurch nicht an der verpflichtenden Laizität, sondern sei ein „anderes System von Laizität“. Das französische System der strikten Trennung, so Ravel im Interview der Zeitung „La Croix“, erscheine anderswo in Europa als ein „Laizismus in ständigem Kampf“. Der Staat gewähre auch keine finanziellen „Geschenke“, sondern ersetze der Kirche enteignetes Vermögen, das vor der Revolution die Lebensgrundlage der Kirche gewesen sei. Diese habe im Gegenzug auf die Restitution von Mobilien und Immobilien verzichtet.

Das Konkordat von 1801, so der Erzbischof, antworte auf dieselben Fragen, wie sie die Regierung Macron auch zuletzt mit ihrer Forderung nach einer Charta der Prinzipien für den Islam in Frankreich gestellt habe. Letztlich gehe es bei beiden um politische Treue zu den Werten der Republik – damals für die römisch-katholischen Geistlichen, heute für die muslimischen.

Der Kanzler des Erzbistums, Bernard Xibaut, argumentiert zudem, im Elsass gälten die Gründe für die damalige Abschaffung des Konkordats weniger als im Rest Frankreichs: Hier sei der Protestantismus traditionell wesentlich stärker, der Katholizismus also schon lange keine Monopolreligion mehr gewesen.

Und auch die Vatikanzeitung „L’Osservatore Romano“ assistiert diskret. Der (französische) Präsident des Päpstlichen Komitees für Geschichtswissenschaft, Bertrand Ardura, lobte zu Wochenbeginn in einem ganzseitigen Beitrag die allmähliche Wiederannäherung zwischen Frankreich und Vatikan nach dem Laizismus-Schock von 1905. Die Selig- und Heiligsprechung der nationalen Ikone Johanna von Orleans 1909 bzw. 1920 und die Weihe der „nationalen Sühnekirche“ Sacre-Coeur auf dem Pariser Montmartre waren dafür wichtige Türöffner.

Das Dauerspannungsfeld von Laizität oder Laizismus wird Frankreich, das Land mit den meisten Muslimen in Europa, wohl kaum mehr loslassen. Nutzt der Staat seine weltanschauliche Neutralität, um freie Religionsausübung positiv zu schützen und zu begünstigen – oder definiert er den öffentlichen Raum tendenziell als frei von religiösem Bekenntnis? Die teils widersprüchlichen Urteile französischer Gerichte zum Tragen religiöser Symbole spiegeln eine gesellschaftliche wie behördliche Verunsicherung wider. Einstweilen sind zurzeit auch die Kirchen verstärkt in den Fokus geraten.

© KNA

Beitragsbild: Nadine Doerlé via Pixabay

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