Hinweistafel auf Moschee-Gebet in Penzberg erneut beschmiert

Es ist ein Zeichen religiöser Vielfalt: ein Schild, das im bayerischen Penzberg neben katholischen und evangelischen Gottesdiensten auch über islamische Gebetszeiten informiert. Jemand hat etwas dagegen.

Penzberg (KNA) Keine zwei Wochen nach ihrer Anbringung ist eine Infotafel zu islamischen Gebetszeiten zum zweiten Mal verunstaltet worden. Nach Polizeiangaben beschmierten Unbekannte in der Nacht zum Freitag das bundesweit wohl einmalige Schild, das am Ortseingang im oberbayerischen Penzberg unter den Angaben zu katholischen und evangelischen Gottesdiensten auch auf Moschee-Gebete hinweist. Bereits vergangenes Wochenende war es mit schwarzer Farbe besprüht und unkenntlich gemacht worden.

Die islamische Gemeinde Penzberg zeigte sich bestürzt. Ihr zufolge wurde das Schild mit dem Symbol der rechtsextremistischen und neonazistischen Gruppierung „Der III. Weg“ beklebt. Dies sei eine gezielte Botschaft der Einschüchterung und des Hasses – „nicht nur gegen unsere Gemeinde, sondern gegen die Werte unserer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft“.

Zugleich habe die Gemeinde eine „Welle der Solidarität“ erlebt, hieß es. „Kurz nach Bekanntwerden des Vorfalls kamen zahlreiche Bürgerinnen und Bürger zum Freitagsgebet in unsere Moschee, um ihre Verbundenheit mit unserer Gemeinde zum Ausdruck zu bringen.“ Darunter seien auch der katholische Pfarrer und der Bürgermeister gewesen. „Diese Geste hat uns tief berührt und zeigt, wofür Penzberg wirklich steht: für Zusammenhalt, Respekt und Menschlichkeit.“

Dem Penzberger Imam Benjamin Idriz zufolge geht die Idee zu dem Gebetsschild auf den Austausch zwischen Bürgermeister und Vertretern der katholischen, evangelischen und islamischen Gemeinde zurück. Bürgermeister und Pfarrer hätten die Idee, anlässlich einer Erneuerung der Tafeln auch das islamische Freitagsgebet aufzunehmen, ausdrücklich begrüßt und gemeinsam umgesetzt.

Die Gottesdienst-Schilder sind nach einer Verordnung des Bundesinnenministeriums von 1960 aufgekommen. Sie erlaubte katholischen und evangelischen Gemeinden das Aufstellen der Hinweistafeln an Ortseingängen. 2008 gab das Bundesverkehrsministerium ein Schreiben heraus, das diese Erlaubnis auf alle Religionsgemeinschaften ausweitete.

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