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Zentralrat der Muslime begrüßt Urteil gegen Kopftuchverbot

29. November 2018
Kopftuchverbot, Zentralrat der Muslime

Berlin (KNA) Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) begrüßt das jüngste Berliner Urteil gegen ein Kopftuchverbot. Das “sogenannte Neutralitätsgesetz” sei verfassungswidrig, sagte die stellvertretende ZMD-Vorsitzende Nurhan Soykan am Mittwoch in Berlin. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte am Dienstag einer kopftuchtragenden Klägerin eine Entschädigung zugesprochen: Sie sei als Lehrerin beim Bewerbungsverfahren wegen ihrer Religion benachteiligt worden.

Soykan erklärte, “pauschale Kopftuchverbote” verstießen gegen die Verfassung. Mit Blick auf das Neutralitätsgesetz rufe der Verband die Politik in Berlin auf, “diesen verfassungswidrigen Zustand” zu beseitigen. Auch forderte Soykan die anderen Bundesländer auf, entsprechende Bestimmungen in ihren Landesgesetzen zu streichen. “Diskriminierende und verfassungswidrige Verbotsgesetze”, die vorbereitet würden, sollten nicht weiter verfolgt werden. “Das Land Berlin sollte die Rechtslage akzeptieren, und ich appelliere an den Justizsenator, den üblichen Gepflogenheiten folgend keine Revision einzulegen.”

Das Landesarbeitsgericht hatte in der Urteilsbegründung erklärt, dass durch das Kopftuch keine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität entstehe. Die Schule habe sich auch nicht auf das Neutralitätsgesetz berufen können, nachdem bestimmten Lehrkräften das Tragen religiös motivierter Kleidung verboten ist. Die Klägerin sei im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes benachteiligt worden. Das Landesarbeitsgericht ließ für das Land Berlin die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu.

(KNA – sllms-89-00052)

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