Berlin (KNA) CDU-Vorstandsmitglied Carsten Linnemann will härter gegen den “politischen Islam” vorgehen und die Zahl der Kinder mit Migrationshintergrund in Schulklassen begrenzen. “Wir sind an einem Punkt, wo die eigentliche Herausforderung auf uns zukommt, nämlich die kulturelle Integration Hunderttausender Flüchtlinge vor allem aus islamischen Ländern”, sagte er in einem Interview des “Spiegel”. “Wir haben noch nicht begonnen, uns ernsthaft, also ohne Scheuklappen, darüber zu unterhalten.”
“Wir sollten uns zumindest alle darauf einigen können, dass der politische Islam nicht zu Deutschland gehört”, forderte der 41-Jährige, der gerade zusammen mit dem CSU-Politiker Winfried Bausback das Buch “Der politische Islam gehört nicht zu Deutschland” herausgegeben hat. Deutschland dürfe es nicht hinnehmen, wenn Muslime die Scharia über die Rechtsordnung stellten und religiöse Gebote höher gewichteten als staatliche Gesetze.
Der Paderborner CDU-Politiker warnte von Radikalisierungstendenzen: Die Zahl der Salafisten in Deutschland habe sich innerhalb von acht Jahren fast verdreifacht, die Zahl der islamistischen Gefährder innerhalb von drei Jahren nahezu verdoppelt. Einen härteren Kurs verlangte der 41-Jährige gegenüber ausländischen Predigern. Voraussetzung für ihre Einreise müsse ein Visum sein, das an Deutschkenntnisse gekoppelt und mit einer Sicherheitsüberprüfung verbunden sei. “Es kann nicht sein, dass wir 2.000 Imame in Deutschland haben, die kein oder kaum Deutsch können.” Entsprechend müsse diese Regelung etwa auch für katholische Priester aus anderen Ländern gelten.
Linnemann sprach sich für individuelle Integrationsvereinbarungen zwischen Flüchtlingen und dem Staat aus. Der Staat müsse den Integrationswillen einfordern – etwa die Bereitschaft, eine Ausbildung zu machen oder Termine bei Jugendämtern einzuhalten. Wer dagegen verstoße, müsse mit Sanktionen rechnen, etwa mit der Umstellung von Geld- auf Sachleistungen bis hin zum Thema Aufenthaltsentzug.
Der CDU-Politiker forderte auch, den “Kulturrabatt im Strafrecht” abzuschaffen. Es gebe etwa Gerichtsurteile, bei denen die kulturelle Prägung bei einer Straftat als mildernder Umstand gewertet werde; das müsse verboten werden. Auch lebten manche Männer in Deutschland in Vielehe; ein entsprechendes Verbot greife nicht, wenn die Betroffenen keine deutschen Staatsbürger seien und die Ehen im Heimatland geschlossen wurden.
(KNA - tkmlp-89-00171) Foto: JosvdD/Pixabay