Berlin (KNA) Mehrere Abgeordnete der Unionsfraktion im Bundestag wollen ein Kopftuchverbot an Schulen juristisch prüfen lassen. “Wir respektieren die Freiheit des religiösen Bekenntnisses und das elterliche Erziehungsrecht, nehmen aber auch das staatliche Wächteramt ernst, wenn es darum geht, für das Wohl junger muslimischer Mädchen und ein gleichberechtigtes Aufwachsen einzutreten”, sagte der zuständige Berichterstatter für Religionsgemeinschaften, Christoph de Vries (CDU), der Zeitung “Die Welt”.
Gemeinsam mit den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Carsten Linnemann und Thorsten Frei (beide CDU) habe er die Mitglieder der Fraktion am Mittwoch zu einer Diskussion eingeladen. Nun gehe es darum, “eine sorgfältige verfassungsrechtliche Einordnung des Themas vorzunehmen und die konkurrierenden Grundrechtsgüter abzuwägen”. Nach Informationen der Zeitung soll der Staatsrechtler Kyrill-Alexander Schwarz von der Universität Würzburg bis zum Herbst ein Gutachten erstellen.
Skeptisch äußerte sich der Beauftragte der Bundesregierung für Religionsfreiheit, Markus Grübel (CDU). “Wir sollten zunächst prüfen, ob es ein milderes Mittel als ein allgemeines Kopftuchverbot gibt”, sagte Grübel der “Welt”. Das Grundgesetz gewähre Religionsfreiheit und das Erziehungsrecht der Eltern. “Diese Verfassungsvorschriften sind eine sehr hohe Hürde, um Regelungen zu treffen.” Zu berücksichtigen seien auch “Auswirkungen auf andere Religionen, beispielsweise für Jungen, die eine Kippa tragen”, sagte Grübel. “Ich habe auch die Sorge, dass in der Welt christliche Symbole verboten werden unter Hinweis auf ein Kopftuchverbot in Deutschland.”
Auch der familienpolitische Sprecher der Fraktion, Marcus Weinberg (CDU), warnte vor einem schnellen Kopftuchverbot. “Für die deutsche Verfassung ist die Familie der Nukleus der Gesellschaft, der frei von staatlicher Überwachung und Verdächtigung zu bleiben hat”, sagte Weinberg. “Aus gutem Grund haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Familie unter besonderen Schutz gestellt und die Erziehung der Kinder als das natürliche Recht der Eltern festgeschrieben.” Der Staat habe sich hier herauszuhalten – “es sei denn, das Kindeswohl ist durch die Erziehungsentscheidung der Eltern gefährdet”.
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