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Bundesgericht in Malaysia schränkt Scharia-Gesetzgebung ein

26. Februar 2021
Bundesgericht, Homosexualität, Kuala Lumpur, Malaysia, Scharia

Kuala Lumpur (KNA) Das höchste Gericht Malaysias hat den Einfluss der Scharia auf die Strafgesetze im Land eingeschränkt. Teilstaaten hätten nicht das Recht, solche Gesetze für Sachverhalte zu erlassen, die auf Bundesebene durch eine weltliche Gesetzgebung geregelt sind, entschied das Bundesgericht (Donnerstag) laut malaysischen Medienberichten.

Mit dem von neun Richtern einstimmig gefällten Urteil gab das Gericht demnach der Klage eines homosexuellen Mannes statt, der gegen die Kriminalisierung von Homosexualität auf Grundlage der Scharia im Bundesstaat Selangor geklagt hatte. Homosexualität sei in Malaysia bereits durch das säkulare Strafrecht kriminalisiert, so die Richter.

Im multiethnischen und mehrheitlich islamischen Malaysia gilt ein duales Rechtssystem. Parallel zu den zivilstaatlichen Institutionen operieren islamische Gerichtshöfe, die für Muslime zuständig sind. 3 der 13 Bundesstaaten erlauben auf Grundlage der Scharia etwa Auspeitschungen, obwohl dies landesweit nach weltlichem Strafrecht verboten ist.

Das Urteil hat weitreichende juristische und politische Konsequenzen. Das Bundesgericht habe damit “die Tür geschlossen” für die von islamisch-nationalistischen Parteien geforderte Einführung von Scharia-Strafrechtsregelungen für Verbrechen wie Raub und Diebstahl, sagten Rechtsexperten malaysischen Medien.

Der “Verband der malaysischen Scharia-Anwälte” forderte eine “drastische und umfassende” Reform des Scharia-Strafrechts, damit künftig Verstöße gegen islamische Werte nicht mehr durch “andere Gesetze unterminiert werden können”.

© KNA

Beitragsbild: Clker-Free-Vector-Images via Pixabay

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