Die Brandmauer steht: Die katholischen Bischöfe haben eine klare Abgrenzung von der AfD gefordert und völkisches Gedankengut verurteilt.
Augsburg (KNA) Rechtsextreme und rechtspopulistische Parteien, die gegen Migranten, Muslime oder Juden hetzen, sind nach Auffassung der katholischen Bischöfe für Christen nicht wählbar. Das geht aus einer am Donnerstag in Augsburg veröffentlichten Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz hervor. Die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) dokumentiert zentrale Passagen des Textes, der auch im Hinblick auf die anstehenden Wahlen im Jahr 2024 formuliert ist.
Deutschland durchlebt eine turbulente Zeit. Die Stimmung ist aufgewühlt und die Gesellschaft polarisiert. Ein wachsender Teil der Bevölkerung lässt sich von rechtsextremistischen oder rechtspopulistischen Bewegungen ansprechen. (…). Dass sich dagegen auf den deutschen Straßen eine lebhafte und starke Protestbewegung Gehör verschafft, unterstützen wir Bischöfe ausdrücklich. (…) Gut, dass zahlreiche Christinnen und Christen so engagiert mitwirken und sich für Menschenwürde, Menschenrechte und Demokratie einsetzen!
Wir sehen mit großer Sorge, dass sich radikales Denken verstärkt und sogar zum Hass auf Mitmenschen wird (…). Im Hintergrund dieser Entwicklung sehen wir die Vielzahl von Krisen, die Deutschland und Europa seit Jahren erleben. (…) Die Vielzahl der Krisen darf aber nicht zum Nährboden für die Erosion des zivilen demokratischen Bewusstseins und für das Anschwellen extremistischer Positionen werden.
(…) Gegenwärtig stellt der Rechtsextremismus die größte Bedrohung extremistischer Art für unser Land und für Europa dar.
Der Rechtsextremismus behauptet die Existenz von Völkern, die angeblich in ihrem „Wesen“ und in den kulturellen Lebensgestalten scharf von den anderen Völkern abgegrenzt werden können. Man spricht von „natürlichen“ und „künstlichen“ Nationen. Das Volk ist für diese Ideologie eine Abstammungs-, letztlich eine Blutsgemeinschaft. Das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, religiöser Zugehörigkeit und kultureller Prägung wird von diesem Denken deshalb prinzipiell infrage gestellt, wenn nicht gar verworfen. Das Volk wird als „Ethnos“ gedacht, als Gemeinschaft der ethnisch und kulturell Gleichen oder Ähnlichen. Dies ist die Ideologie des völkischen Nationalismus. Nach den Gräueln des Nationalsozialismus versteht unser Grundgesetz das Volk hingegen aus gutem Grund als „Demos“, d. h. als Gemeinschaft der Gleichberechtigen, die auf der Grundlage der Menschen- und Bürgerrechte unsere Gesellschaft gemeinsam aufbauen und gestalten.
Rechtsextremistische Gesinnungen und Konzepte zielen fundamental auf Ab- und Ausgrenzung. In diesem radikalisierten Denken wird die gleiche Würde aller Menschen entweder geleugnet oder relativiert und somit zu einem für das politische Handeln irrelevanten Konzept erklärt. Für die Kirche aber ist klar: Jeder Mensch besitzt eine unantastbare und unverfügbare Würde. Sie gründet in der Gottebenbildlichkeit aller Menschen und ist die Basis der Menschenrechte. (…) Dieses Denken hat auch in unserer Verfassung seinen Niederschlag gefunden. In scharfer Abgrenzung zum Nationalsozialismus und zur Neuen Rechten bekennt sich das Grundgesetz ausdrücklich zur fundamentalen, die staatliche Ordnung und das gesamte gesellschaftliche Miteinander bestimmenden Bedeutung der Menschenwürde.
Die Konzentration auf das kulturell homogen gedachte eigene Volk geht notwendig einher mit einer Verengung des Solidaritätsprinzips, das in der katholischen Soziallehre zentrale Bedeutung hat und eine Leitidee der deutschen Verfassung darstellt. Rechtsextreme verlangen nach einem „Sozialpatriotismus“, womit sie die Solidarität innerhalb des völkisch-national verstandenen Volkes meinen. Wer diesem nicht angehört, soll weniger Rechte und weniger soziale Teilhabe genießen, auch wenn er in Deutschland lebt und arbeitet. Damit wird die Axt an die Wurzeln der Demokratie gelegt, die vom Gedanken der gleichen Rechte aller bestimmt ist. Allen, die nicht der eigenen Gemeinschaft zugehören, wird Solidarität verweigert. Das gilt für Schutzsuchende, die man generell nicht mehr ins Land lassen will. Und es gilt für die Bedürftigen andernorts: Entwicklungszusammenarbeit mit armen Ländern wird deshalb ebenso abgelehnt wie die Unterstützung von Staaten, die – wie die Ukraine – angegriffen werden und um ihr Überleben ringen.
Die Sicht der Kirche ist eine andere: Politisch, religiös oder rassistisch Verfolgte und Kriegsflüchtlinge müssen in unserem Land auch weiterhin Aufnahme finden. Und: Der Begriff des Gemeinwohls hat für die Kirche stets einen universalen Horizont. Daher treten wir für multilaterale Zusammenarbeit und Solidarität ein – auf Ebene der Europäischen Union ebenso wie weltweit.
(…) Nach mehreren Radikalisierungsschüben dominiert inzwischen vor allem in der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) eine völkisch-nationalistische Gesinnung. Die AfD changiert zwischen einem echten Rechtsextremismus, den der Verfassungsschutz einigen Landesverbänden und der Jugendorganisation der Partei attestiert, und einem Rechtspopulismus, der weniger radikal und grundsätzlich daherkommt. Der Rechtspopulismus ist der schillernde Rand des Rechtsextremismus, von dem er ideologisch aufgeladen wird. In beiden Fällen wird stereotypen Ressentiments freie Bahn verschafft: gegen Geflüchtete und Migranten, gegen Muslime, gegen die vermeintliche Verschwörung der sogenannten globalen Eliten, immer stärker auch wieder gegen Jüdinnen und Juden.
Wir sagen mit aller Klarheit: Völkischer Nationalismus ist mit dem christlichen Gottes- und Menschenbild unvereinbar. Rechtsextreme Parteien und solche, die am Rande dieser Ideologie wuchern, können für Christinnen und Christen daher kein Ort ihrer politischen Betätigung sein und sind auch nicht wählbar. Die Verbreitung rechtsextremer Parolen – dazu gehören insbesondere Rassismus und Antisemitismus – ist überdies mit einem haupt- oder ehrenamtlichen Dienst in der Kirche unvereinbar.
Wir appellieren an unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger, auch an jene, die unseren Glauben nicht teilen, die politischen Angebote von Rechtsaußen abzulehnen und zurückzuweisen. (…) Wer Parteien wählt, die mindestens in Teilen vom Verfassungsschutz als „erwiesen rechtsextremistisch“ eingeschätzt werden, der stellt sich gegen die Grundwerte des menschlichen Zusammenlebens und der Demokratie in unserem Land.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Das klare Votum gegen jede Form des Rechtsextremismus bedeutet in keiner Weise, dass die Kirche sich dem Dialog mit jenen Menschen entziehen wird, die für diese Ideologie empfänglich, aber gesprächswillig sind. Auch radikale Thesen sollen diskutiert, sie müssen aber auch entlarvt werden. Klarer Widerspruch gegen den Rechtsextremismus bedeutet ebenso wenig, dass existierende wirtschaftliche und gesellschaftliche Probleme – etwa bei der Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit oder der Integration von Migranten – kleingeredet oder ignoriert werden könnten. Sie müssen angegangen werden. Alles andere würde den rechten Rand nur weiter nähren. Aber sämtliche Lösungsansätze müssen dem humanitären Ethos entsprechen, das im Christentum vor- und mitgeprägt ist und das die Grundlagen unseres Staates und der Gesellschaft in Deutschland definiert. Menschenwürde, Menschenrechte, besonders der Schutz des Lebens von seinem Anfang bis zu seinem natürlichen Ende, sowie Solidarität sind dessen elementare Bestandteile.
Unter all diesen Werten und Prinzipien kommt der gleichen Würde aller Menschen eine grundlegende Rolle zu. (…) Die Menschenwürde ist der Glutkern des christlichen Menschenbildes und der Anker unserer Verfassungsordnung. Leisten wir alle Widerstand, wenn Menschenwürde und Menschenrechte in Gefahr geraten! Engagieren wir uns gemeinsam aktiv für die freiheitliche Demokratie.
Den Volltext finden Sie auf der Website der Deutschen Bischofskonferenz
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